Veranstaltung am 23.03.2023 in Braunschweig
Im Februar sorgte eine Entscheidung der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal für Schlagzeilen: Sie entschied, dass der Ruf „Judenpresse, Judenpack, Feuer und Benzin für euch“ vom November 2020 (am Rande einer Nazidemonstration in Braunschweig) keine Volksverhetzung sei und das Verfahren gegen den Rufer, einen stadtbekannten Nazi, eingestellt wird. Das ist die zweite Einstellung der Ermittlungen und hat regional und überregional Entsetzen ausgelöst.
„Muss man die Jüdinnen und Juden in Deutschland erst einzeln und persönlich beschimpfen und die Verbrennung androhen, bis deutsche Staatsanwälte darin eine Bedrohung erkennen oder geht das auch noch durch?“, fragt ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller polemisch.
Damit diese skandalösen Entscheidungen nicht einfach untergehen und antisemitische Hetze nicht immer mehr zum Normalzustand werde, richte man dazu eine Veranstaltung aus, die auch ein wichtiger Beitrag zum Internationalen Tag gegen Rassismus (am 21.03.) sei.
ver.di lädt mit der bundesweit tätigen Amadeu Antonio Stiftung ein:
Keine Volksverhetzung? „Feuer und Benzin“ für das „Judenpack“ – die Einstellung der Ermittlungen durch die Braunschweiger Staatsanwaltschaft – Einschätzungen, Bewertungen, Folgerungen
23.März 2023, 19:00 Uhr, Gewerkschaftshaus Braunschweig, Wilhelmstraße 5, Saal im Erdgeschoss
mit
- Tahera Ameer, Vorstand Amadeu Antonio Stiftung
- Katarzyna Miszkiel-Deppe, Projektleitung Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Niedersachsen
- David Janzen, Fachjournalist, Autor und Dozent mit dem Schwerpunkt Extreme Rechte, Protest und Soziale Bewegungen
- Prof. Dr. Gerhard Wegner, Niedersächsischer Landesbeauftragter gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens
- Sebastian Wertmüller, Geschäftsführer ver.di Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen (Moderation)
In Kooperation mit: Bündnis gegen Rechts / Initiative „Kirche für Demokratie – gegen Rechtsextremismus“ / Omas gegen Rechts / DIE LINKE / Bündnis 90/Die Grünen
Die Veranstalter/innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.