Hilfe bei Härtefällen seit 4. Mai

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Preissteigerungen – Heizkostenzuschuss und Sozialleistungen können entlasten

Nach langen Verhandlungen steht nun fest: In Niedersachsen können private Haushalte mit Öl-, Flüssiggas- und Holzpellet-Heizungen seit dem 4. Mai 2023 einen Heizkostenzuschuss beantragen. Anspruch auf die Härtefallhilfe besteht, wenn sich ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben. Darüber hinaus rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig Betroffenen bei finanzieller Belastung durch die Preissteigerungen ihren Anspruch auf Sozialleistungen prüfen zu lassen.

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