Hartz IV–Sanktionen verfassungswidrig

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Die Sanktionspraxis bei Hartz IV verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat Anfang der Woche das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt. Bisher war es möglich, Beziehenden bei wiederholtem Verstoß gegen das Mitwirkungsgebot Leistungen zu streichen.

Infolge des Urteils hat sich auch der Bundestag mit der Hartz IV-Gesetzgebung befasst. Anlass war ein Antrag der Fraktion die LINKE, die eine Reform der Arbeitsmarkt- und Sozialgesetze fordert. Die Abgeordneten möchten eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Menschen ohne Einkommen und Vermögen und einen längeren Anspruch auf Arbeitslosen-geld I. Ebenso will die LINKE eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro im Monat und einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung.

In Kürze jährt sich die Hartz-Gesetzgebung zum fünfzehnten Mal. Die Linksfraktion nimmt das zum Anlass, ihre umfängliche Kritik an Hartz IV zu bestärken und sozialverträgliche und würdevolle Alternativen zu fordern. „Das Hartz IV-System ist menschenunwürdig. Jobcenter zwingen Menschen mit psychischem Druck und finanziellen Sanktionen in jeden noch so schlecht bezahlten Job. Hartz IV bedeutet staatlich verordnete Armut und Ausbeutung“, kritisiert Victor Perli, niedersächsischer Abgeordneter für DIE LINKE und Mitglied im Haus-haltsausschuss. „Wir fordern eine soziale Sicherung die diesen Namen auch verdient!“

Die LINKE sieht sich durch das Urteil der Verfassungsrichter in ihrer langjährigen Kritik an den Hartz-Reformen bestätigt. Die Parteivorsitzende, Katja Kipping, hat daher die Urteilsver-kündung vor Ort persönlich verfolgt. Zwar nannte die Sozialpolitikerin das Urteil einen „Quantensprung für soziale Grundrechte“, bleibt dabei aber auch skeptisch, ob die Politik nun hinreichende Konsequenzen ziehen wird. „Auf jeden Fall ersetzt das Urteil nicht den Kampf für politische Mehrheiten für Sanktionsfreiheit“, so Kipping.

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