Geschenkte Quadriga – oder eher ein trojanisches Gespann?

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Wenn der Stifter stiften geht: Nun aber wird es ernst!

Ursprünglich nur als „Leihgabe“ an die Stadt geplant, möchte Borek seine verunglückte Quadriga lieber ganz loswerden und schenkt sie der Stadt. Borek selbst (bzw. seine Stiftung) möchte sich als Stifter auf einer „Hinweistafel über die Stifter“ an der Quadriga gewürdigt sehen.

Vorteil der Angelegenheit für Borek:

  • – Der ganze Ärger mit fehlender Baugenehmigung und Statik geht auf die Stadt über; natürlich auch die Kosten der Baugenehmigung;
  • – für Gewährleistungen gegenüber der polnischen Herstellungsfirma ist dann ebenfalls die Stadt zuständig (durch die verschiedenen nachträglichen Änderungen und Reparaturen auch mit unwägbaren Risiken verbunden);
  • – für die Haftungsrisiken – einschl. für Besucher – ist auch die Stadt verantwortlich (ggf. über Versicherungen);
  • – für die laufenden Betriebskosten bzw. Unterhaltskosten wie Reinigung, Wartungen und Reparaturen Drehkreuz, Versicherungsbeiträge, Renovierungen des Treppenzugangs, Kontrollmessungen wg. Sturm (da für solch schwere Quadriga aus Guss keine Erfahrungswerte existieren – vorher war sie aus Kupferblech) ist auch die Stadt zuständig. Geschätzte Kosten nur für diesen Spiegelstrich: jährlich 30.000 Euro;
  • – für mittelfristig anfallende wiederkehrende Anforderungen (ca. alle 5 Jahre) wie Grundrenovierung, Begutachtungen der Korrosionsschäden und Austausch des Druckers im Kassenautomaten ist auch die Stadt zuständig. Geschätzte Kosten alle fünf Jahre 20-25 Tsd. Euro.
  • – für die angemessende Beleuchtung sind umfangreichere Installationen notwendig, wofür natürlich auch die Stadt zuständig wäre – Strom- und Wartungskosten nicht zu vergessen.

Aber was bekommt die Stadt schließlich dafür? Zitat: „Die Schenkung der Quadriga ist wirtschaftlich und ideell für die Stadt von erheblicher Bedeutung. Von der Quadriga ist eine prägende Wirkung für das Stadtbild und ihre überregionale Wahrnehmung als braunschweig-typisches Objekt zu erwarten. Auch wenn die Stadt grundsätzlich nur solche Schenkungen annimmt, die nicht mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind, schlägt die Verwaltung aufgrund der erheblichen Bedeutung für Braunschweig in diesem besonderen Einzelfall vor, ….“

… na, wie wird die Sache enden?

Abzuwägen wäre noch, daß der Schenker uns (bzw. der Credit Suisse) schon zu dieser – wenn auch nur dreiseitigen – Schlossfassade verholfen hat und – nicht zu vergessen – dass der Schenker seinerzeit 2001 auch den Oberbürgermeister für Braunschweig (als ein Geschenk und keine bloße Leihgabe) ausgesucht hat.

Es kommt, wie es kommen muss … oder was erwartet Ihr von diesem Rat?

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