Start Politik Erneute Debatte um AfD – Verbot: Stärkt das die Demokratie oder die...

Erneute Debatte um AfD – Verbot: Stärkt das die Demokratie oder die AfD?

0

Nun, da die AfD in Umfragen zu immer neuen Höchstständen gelangt und die etablierten Parteien in der Wählergunst zum Teil drastisch verlieren, kommt ein neuer Vorstoß: Als eine „ernsthafte Gefährdung unserer Demokratie“ sehen etwa 1000 Juristen in einem Offenen Brief die in Umfragen immer stärker werdende AfD an und fordern ein Verbot, wie die Braunschweiger Zeitung in ihrer Ausgabe vom 12. August groß berichtet. Sie berufen sich auf ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Juni veröffentlichtes Gutachten zu den vermeintlich guten Erfolgsaussichten eines AfD-Verbots.

Ein totgerittenes Pferd wird nicht wieder lebendig, wenn man versucht, es auf die Hufe zu stellen. Wie viele Versuche hat es gegeben, die AfD-Verbotsdebatte zu beleben, um schließlich das schärfste Schwert der „wehrhaften Demokratie“ zu aktivieren, einen Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht durch die Bundesregierung zu stellen? Bisher ohne Erfolg, denn  das Verwaltungsgericht Köln hatte schon im Februar 2026 im Eilverfahren entschieden, dass die Gründe für eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht ausreichten. Im Eilverfahren entschied das Gericht nach einer Klage der AfD gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz: Es gebe zwar einzelne eindeutig verfassungswidrige Forderungen der AfD, etwa zur Einschränkung der Rechte von deutschen Muslimen. Auch sieht das Gericht einen starken Verdacht für weitere verfassungsfeindliche Bestrebungen. Allerdings könnten die Beweise des Verfassungsschutzes nicht belegen, dass dadurch die Gesamtpartei verfassungsfeindlich geprägt sei.

Fazit: Das rechtsstaatliche Prinzip, wonach ein Verstoß gegen Recht und Verfassung vor Gericht nachgewiesen werden muss, steht nach wie vor im Gegensatz zur aufgeregten Debatte um die Rechtspopulisten. Das entscheidende Kriterium ist dabei die definitiv festzustellende Verfassungswidrigkeit, während „Verfassungsfeindlichkeit“ eher einen begründbaren Verdacht beschreibt und ein weites Deutungsfeld eröffnet. Da kann schon eine polemische Kritik an Israels „Völkermord“ in Gaza und an der deutschen Militarisierung im Zuge des Ukraine-Kriegs oder an der Überfremdung durch muslimische Parallelgesellschaften den Verdacht begründen. Allerdings ist die Bezeichnung „Feind“ hier eine fragwürdige Verallgemeinerung, als gäbe es da eine regelrechte Feindschaft gegenüber der ganzen Verfassung, was bei der AfD im übrigen nicht zu belegen ist, wenn man alle offiziellen Programme durchforstet.

Was sind konkret die festgestellten verfassungsfeindlichen Bestrebungen? Welche Belege gibt es? Warum wird immer nur das Verbot gefordert und nicht vor Gericht gebracht? Der Verdacht liegt nahe, dass die etablierten Parteien sich durch den Zuspruch zur AfD in ihrem politischen Machtkartell bedroht fühlen, wie es die Umfrageergebnisse in Sachsen-Anhalt nahelegen. Und auch bei den niedersächsischen Kommunalwahlen sollen parteigebundene Wahlausschüsse über die Verfassungstreue von AfD-Kandidaten entscheiden: Die Konkurrenz soll über das passive Wahlrecht eines Mitbewerbers um politische Mandate und damit letztlich auch über eine Einengung des aktiven Wahlrechts der Bürger entscheiden? Das ist ganz sicher nicht verfassungskonform.

Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen ließen sich „an Agitationen gegen die zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip – belegen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover.[1] Dieses Zitat stammt aus der Mitteilung, mit der die Abweisung des Eilantrags der AfD Niedersachsen gegen ihre Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ begründet wurde. [1] Zentral dafür werden folgende Belege genannt:

„Es lägen konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass nach dem politischen Konzept des AfD-Landesverbandes jedenfalls Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden solle. (Hervorhebung R.F.) Eine solche Position bringe der Antragsteller zuvorderst durch Positionen zum Ausdruck, die auf einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff beruhten und das Ziel, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten und ethnisch „Fremde“ nach Möglichkeit auszuschließen, belegten. …“

Erstaunlich, dass die Presseabteilung des Verwaltungsgerichts hier offenbar den Unterschied zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten nicht berücksichtigt, denn tatsächlich unterscheidet unser Grundgesetz hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess, indem es nur eingebürgerten Menschen die aktive politische Mitgestaltung des Gemeinwesens durch das aktive und passive Wahlrecht, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und Freizügigkeit ermöglicht, insoweit sind also nicht alle oben genannten Migranten wirklich „gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“.

Wann bin ich als Bürger „verfassungsfeindlich“? Wenn ich Forderungen nach einem Stopp illegaler Zuwanderung unterstütze? Wenn ich mich gegen eine subjektiv empfundene „Überfremdung“ ausspreche? Wenn ich gegen die Verschleierung muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit agitiere? Wenn ich die Zurückführung illegaler Migranten fordere, also Remigration? Wenn ich den Verlust deutscher Kultur beklage?

Das sind emotionale Haltungen, sicherlich von den meisten zu Recht abgelehnt, Vorurteile zweifellos, Rassismus vielleicht, aber Emotionen, Abneigungen und ähnliche Gefühle dürfen, ja müssen öffentlich geäußert werden dürfen, um die ganze Bandbreite gesellschaftlicher Debatten abzubilden, sonst gibt es keine Meinungsfreiheit. Dagegen zu argumentieren, Hassrede zu bekämpfen, ist natürlich genauso legitim und sicher notwendig, aber die Debatte zu unterdrücken, sie zu kriminalisieren, in die Ecke von Verfassungsfeinden zu drücken, ist kontraproduktiv und schadet der Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat es klar formuliert: „Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.“ Und das Oberverwaltungsgericht Münster betont in einem Urteil, der Grundrechtsschutz der freien Meinungsäußerung „besteht unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird.“

Hier geht es um Meinungen und nicht um staatlich geprüfte Fakten, auch die Äußerung von starken Emotionen und extremen Ansichten gehört dazu, sie sind jedem menschlichen Wesen eigen, das nicht nur von Vernunft gesteuert wird. Der Verdacht liegt nahe, dass mit der Drohgebärde, ein potentieller Verfassungsfeind zu sein oder solchen anzuhängen, die von Frust, Empörung und Unzufriedenheit genährten kritischen Stimmen und Proteste gegen die Regierenden eingehegt und unterdrückt werden sollen.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler äußert sich dazu so:

„Hass und Hetze“ sind politische Begriffe, die zunehmend missbraucht werden, um daran juristische Folgen zu knüpfen. Das ist problematisch, weil es sich um extrem diffuse und unscharfe Begriffe handelt. Was genau ist Hass, was ist Hetze? Der Grundsatz des liberalen Rechtsstaats lautet: Bürger dürfen alles tun, was nicht ausdrücklich verboten ist. Um die Freiheit zu schützen, muss eindeutig definiert sein, was verboten ist. Wird dieses Prinzip aufgeweicht, entsteht ein erheblicher Einschüchterungseffekt. Wenn Menschen nicht genau wissen, was verboten ist, beginnen sie vorsichtshalber, sich selbst zu zensieren – und die Freiheit schrumpft schleichend.“[2]

Die Älteren unter uns werden sich noch an die emotional hoch aufgeladenen Debatten der 90er Jahre um die Reform des grundgesetzlich verbrieften Asylrechts erinnern. Damals argumentierten Teile der CDU/CSU für die Abschaffung des Asylrechts, gegen den „Asylmissbrauch“ durch „Scheinasylanten“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“. Besonders die CSU schärfte die Debatte durch extreme Forderungen wie z.B. die komplette Abschaffung des Asylgrundrechts und die Aufhebung der rechtlichen Klagemöglichkeit gegen Ausweisungsbeschlüsse. Wie groß ist da der Unterschied zur AfD heute? Die Aufgabe rechtskonservativer Positionen durch die CDU/CSU unter Angela Merkel hat hier eine Lücke gelassen, die die Rechtspopulisten für sich nutzen.

Die einzig richtige Strategie zur Bekämpfung der AfD ist die politische Auseinandersetzung mit ihrem Programm und ihre Entzauberung durch Mitverantwortung im politischen Regierungsgeschäft. Dann allerdings müssten die Regierungsparteien ihre Anstrengungen verstärken, wieder Vertrauen bei den Bürgern zu gewinnen und sich gegenüber ihren Sorgen, Interessen und Forderungen zu öffnen. Die Beibehaltung der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren wäre gerade jetzt ein möglicher Schritt, wie Umfragen dazu zeigen oder verstärkte Bemühungen zur Beendigung des Ukraine-Kriegs, oder die Senkung der Energiepreise oder… oder…. Die Politik der etablierten regierungstragenden Parteien geht jedenfalls seit Jahren an den Bedürfnissen und Meinungen eines immer größeren Teils unserer Bevölkerung vorbei. Das zeigt sich in den Umfragen:

Nur noch 29 Prozent der Bundesbürger sind mit der Arbeit der Bundesregierung zufrieden. 19 Prozent haben Vertrauen in die Bundesregierung, 53 Prozent geben an, wenig bis gar kein Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie zu haben.[3] Das ist die wesentlichere Gefährdung unserer Demokratie. Die AfD ist nur das Symptom dafür.


[1] https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/niedersachsischer-verfassungsschutz-darf-den-afd-landesverband-niedersachsen-vorlaufig-zum-beobachtungsobjekt-von-erheblicher-bedeutung-hochstufen-251275.html

[2] https://www.berliner-zeitung.de/article/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-einschuechterungsstaat-10016009

[3] https://koerber-stiftung.de/projekte/demokratie-in-der-krise/

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.