Die Pervertierung der Rechtsstaatlichkeit oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 22)

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(Kommentar zur Stellungnahme von BUND und NABU)

Paragraph 20a des Grundgesetzes verpflichtet unser Gemeinwesen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere.

Ganz im Einklang mit dem Grundgesetz und EU-Naturschutzbestimmungen beschloss der Rat am 18. Juli mit der: „Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ‚Querumer Holz‘ samt Erweiterung des EU-Vogelschutzgebietes ‚Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg'“ den natürlichen Lebensgrundlagen und den Lebewesen in eben diesem Waldstück einen besonderen Schutz angedeihen zu lassen.

Per erlassener Verordnung bestimmte der Rat der Stadt Braunschweig:

– dass der Charakter dieses Landschaftsschutzgebietes: „zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln ist“,
– dass es um den „Erhalt und die Förderungen von stabilen, überlebensfähigen Beständen der hier vorkommenden wertbestimmenden Brutvogelarten“ geht, sowie
– um die „Sicherung störungsfreier Brut-, Aufzucht- und Nahrungshabitate,
– …. usw.

Das überaus Abstoßende und Perfide an diesem Unternehmen ist, dass Landschaft und Pflanzenwelt hier unter ganz speziellen Schutz gestellt wurden, allein um sie großflächig zu vernichten (mit einer selbst erteilten Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Start- und Landebahn).

Wie kann ein Gemeinwesen Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit, ja Respekt vor dem Leben erwarten, wenn – wie hier der alte Rat der Stadt Braunschweig – quasi in institutionalisiert-betrügerischer Absicht eine rechtsverbindliche Verordnung zum ganz besonderen Schutz des Lebens einer Tierwelt erlassen wurde, mit dem alleinigen Zweck, umso leichter massenhaft zu töten?

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