Braunschweiger Zeitung: „in Treue fest“: Der findige Herr Noske

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Noskes Sympathien ausgedrückt im Bild Foto: B.Krauß

Ein Verein „Herzoglich-Braunschweigisches Feldkorps“ will sich eine Militärfahne segnen lassen. Ein Pfarrer, wohl selber Mitglied des Vereins, findet sich dazu bereit, obwohl er weiß, dass seine evangelische Kirche das Segnen von Fahnen seit 2006 ablehnt. Die Zeremonie werde in der Brüdernkirche stattfinden, meldet die Braunschweiger Zeitung am 15. Juni, als Termin sei der Todestag des Herzogs Friedrich Wilhelm gewählt.

Nicht wenige braunschweiger Bürgerinnen und Bürger finden das Segnen von Militärfahnen geschmacklos. Die Geschichte ist voll von Beispielen, in denen auf der einen Seite Fahnen und Waffen im Namen desselben Gottes gesegnet wurden, der auch von der Gegenseite für den gleichen Vorgang in Anspruch genommen wurde. Da fragen sich selbst Atheisten, ob das nicht etwas Gotteslästerliches habe. Angesichts der angekündigten Segnung wird die Frage gestellt, was denn die evangelische Landeskirche dazu sagt. Versucht sie es zu ignorieren? Oder lässt sie es geschehen?

Leserbrief an die Braunschweiger Zeitung: Fahne blieb ohne Segen

Einer rafft sich auf und fragt direkt bei Braunschweigs Propst Dedekind nach. Erleichtert erfährt er, dass die Kirche keineswegs weggeschaut hat, sondern dem besagten Pfarrer verboten hat, die Segnung vorzunehmen. Das sei in Absprache mit dem Landesbischof, Christoph Meyns, geschehen. Und deshalb sei die Fahne auch nicht gesegnet worden.

Man wolle allerdings in dieser Sache nicht an die Öffentlichkeit gehen. Der Betreffende findet es allerdings wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger das erfahren; denn da die BZ nichts mehr berichtete, mussten sie ja davon ausgehen, dass die Fahnensegnung tatsächlich stattgefunden hat.

Also schreibt er einen Leserbrief an die Braunschweiger Zeitung, in dem er klarstellt, dass die Ankündigung nicht realisiert worden sei, und in dem er gleichzeitig ein angeblich heldenhaftes oder vorbildliches Wirken des oben genannten Herzogs in Frage stellt. Dazu führt er eine Reihe von klaren Belegen an (Abschaffung bürgerlicher Freiheiten, Wiedereinführung der Prügelstrafe, hohe Steuerlasten für die geplagten Braunschweiger); er zitiert das abschließende Urteil aus der Ausstellung des Landesmuseums im Jahr 2015 („Wann ist ein Held ein Held?“), wonach der „Schwarze Herzog“ weder in seiner Persönlichkeit noch in seinem Wirken in unseren heutigen Augen etwas Heldenhaftes erkennen lässt.

Leserbrief wird nicht veröffentlicht

Die Information im Leserbrief vom 24. Juni muss neu gewesen sein für die BZ, denn seit der Meldung von der bevorstehenden Fahnensegnung hatte sie nicht mehr berichtet.

Herr Noske fragt nun offenbar bei Propst Dedekind nach und bekommt die Information bestätigt. Aber anstatt den in der Sache bestätigten Leserbrief zu veröffentlichen, schreibt Noske nun selber einen Artikel (erschienen am 25. Juni), der sich mit einigen Grundsätzen der sauberen jounalistischen Berichterstattung anlegt.

Herr Noske greift ein und läuft zur manipulativen Hochform auf

Er beginnt seinen Artikel, indem er den Leser emotional einstimmt: die Mitglieder des Vereins in ihren schwarzen Uniformen und Trachten sorgten doch immer wieder für „stimmungsvolle Eindrücke“, sei es beim „zünftigen Empfang“, beim „Stiftungsessen im Rittersaal“ und nicht zuletzt – ganz wichtig und über jeden Verdacht erhaben – beim „Stadtteilabend unserer Zeitung“. Weitere Worte wie die Bezeichnung des Vereins als „das rührige .. Feldkorps“ oder des Pfarrers als „erfahrenes Vereinsmitglied“ unterstreichen, bei wem Noskes Sympathien liegen: schließlich habe die BZ ja auch „in Treue fest“ berichtet (übrigens ein Motto deutscher Monarchisten und Kriegervereine nach dem Ersten Weltkrieg). Auch die Betonung des „blau-gelb“ in der Überschrift ist darauf angelegt, falsche Solidarität zu erzeugen.

Die Seite der Landeskirche dagegen wird mies und lächerlich gemacht: die Entscheidung, die Segnung der Militärfahne zu verbieten, habe für „reichlich Pulverdampf“ gesorgt. Propst Dedekind habe gar „Kriegsrat“ (!) mit dem Landesbischof gehalten. Auch kein Gedanke Noskes an historische Erfahrungen wie die des Missbrauchs des kirchlichen Segens, um Menschen in mörderische Kriege – und in den eigenen Tod – zu schicken, was ja immerhin zum Nachdenken über den Fahnensegen anregen könnte und die Haltung der evangelischen Kirche mindestens verständlich macht.

Reine Folklore oder Friedrich Wilhelm als Vorbild?

In seinem Bestreben, die Haltung des Vereins als folkloristische Harmlosigkeit darzustellen, unterlässt Noske denn auch jede Information über die Positionen des „erfahrenen“ Pfarrers. Der stellt den „Schwarzen Herzog“ nämlich als Vorbild dar, dessen Eigenschaften heute mehr denn je gefordert seien (so im August 2019 in der Pfarrscheune Ölper). Prügelstrafe, die Aufhebung bürgerlicher Freiheiten, Pressezensur oder die Rücknahme der Judenemanzipation – alles Maßnahmen, die Friedrich Wilhelm in den wenigen Monaten seiner Herrschaft im Herzogtum Braunschweig 1814/15 vornahm und die die anfängliche Begeisterung in Ablehnung umschlagen ließen – all das kann da nur stören und wird deshalb nicht einmal angedeutet.

Hatte Noske die ausführliche Einleitung zur emotionalen Einstimmung genutzt, so überlässt er den letzten Absatz nun ganz dem Verein zu dessen einseitiger Darstellung des Vorgangs: „der geistliche Segen sei empfangen worden, teilt uns der Verein mit“, das „blau-gelbe Welfenbanner“ hätte „dem Abend einen feierlichen, festlichen Glanz verliehen“. Also alles wie geplant? Wenn nur nicht der Propst und der Bischof ihr Störfeuer abgeliefert hätten!

Aber Noske macht deutlich, wie vernünftig der Verein diese eifernden Störenfriede ins Leere laufen lässt: „Der Verein Herzoglich-Braunschweigisches Feldkorps zeigt aber Verständnis.“

Ein sachkundiger Überblick zum Thema Friedrich Wilhelm und französische Besetzung findet sich bei: Ulrike Strauß: Die „Franzosenzeit“ (1806 -1815); in: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Jahrtausendrückblick einer Region, hrsg. von Horst-Rüdiger Jarck und Gerhard Schild. Braunschweig 2001 (S.691-712)

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