Start Politik Die deutsche Regierung darf sich nicht hinter Netanjahus Regierung stellen

Die deutsche Regierung darf sich nicht hinter Netanjahus Regierung stellen

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Foto: Pixabay

Von Axel Fersen, Erhard-Eppler-Kreis

Seit Monaten verhindert die Bundesregierung eine gemeinsame europäische Antwort auf das Vorgehen der Regierung Netanjahu. Beim Treffen der EU-Außenminister in Brüssel am 13. und 14. Juli 2026 bremste Berlin erneut. Handelsbeschränkungen für Waren aus den besetzten Gebieten, die teilweise Aussetzung des Assoziierungsabkommens, Sanktionen gegen gewaltbereite Siedler und einzelne Minister: In jedem dieser Punkte fehlte am Ende die deutsche Zustimmung. Wer Einstimmigkeit verlangt, wo eine qualifizierte Mehrheit genügen würde, verschafft jedem Ablehnenden ein Vetorecht und macht Europa handlungsunfähig.

Adis Ahmetović, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat dafür klare Worte gefunden. Die Bundesregierung verhindere „aktiv eine geeinte europäische Haltung in der Nahostpolitik“. Bei so offensichtlichen völkerrechtlichen Verstößen durch Netanjahu und seine Regierung könne die deutsche Position nicht das Veto sein. Maßstab deutscher Außenpolitik müssten „Recht und Regeln“ sein. Diese Forderung verdient Unterstützung.

Ralf Stegner, SPD-Außenpolitiker und Vorsitzender des Erhard-Eppler-Kreises, richtet den Blick auf die deutschen Waffenlieferungen: „Es ist nicht glaubwürdig, wenn deutsche Waffen dazu dienen, die humanitäre Katastrophe zu verlängern oder eine Völkerrechtsverletzung mitzuverursachen.“

Die Kritik richtet sich gegen die Regierung Netanjahu, nicht gegen Israel und sein Existenzrecht. Waffen, die der Sicherheit und Selbstverteidigung Israels dienen sollen, dürfen aber nicht für das gegenwärtige Vorgehen in Gaza und im Westjordanland und erst recht nicht für massenhafte Vertreibung von Menschen, die teils systematische Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen und die Tötung zigtausender Zivilisten eingesetzt werden. Humanität und Existenzrecht gelten für alle Menschen.

Berlin beruft sich auf seinen Einfluss in Jerusalem und liefert zugleich die Mittel, mit denen sich die kritisierte Politik fortsetzen lässt. Es beklagt die humanitäre Lage und blockiert die Instrumente, die daran etwas ändern könnten. Wer das Selbstverteidigungsrecht Israels anerkennt, muss ebenso benennen, dass dieses Recht endet, wo das humanitäre Völkerrecht verletzt wird. Wer Hilfslieferungen blockiert und ziviles Leid in Kauf nimmt, kann sich auf dieses Recht nicht mehr berufen.

Würde das Völkerrecht nur gegenüber geopolitischen Gegnern eingefordert, verlöre es seine Geltung. Deutschland darf nicht den Eindruck erwecken, dass Recht dort mit Nachdruck verlangt wird, wo es den eigenen Interessen entspricht, und dort zur Nebensache erklärt wird, wo Verbündete handeln.

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