50 Jahre Entspannungspolitik in Mitteleuropa

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Von Fédération Internationale des Résistants (FIR)


Anfang dieser Woche besuchte der deutsche Außenminister Heiko Maas seinen russischen Amtskollegen Sergej Lawrow. Das politische Ergebnis dieses Treffens war enttäuschend, der Anlass umso wichtiger, obwohl davon in den westlichen Medien wenig zu lesen war.

Die Außenminister trafen sich anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags vom 12. August 1970. Dieser Vertrag zwischen der BRD und der UdSSR war der erste Schritt einer Politik der Entspannung in Mitteleuropa nach den Jahren des Kalten Krieges. Hier verpflichten sich beide Länder, auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen den internationalen Frieden aufrechtzuerhalten und den Entspannungsprozess zu fördern. In diesem Sinne verpflichten sich die beiden Staaten, die bestehenden Grenzen in Europa zu achten und keine Gebietsansprüche zu erheben. Insbesondere wurden damit die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze der Volksrepublik Polen und die Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als unverletzlich erklärt.

So banal es heute klingen mag, dass Staaten die Unverletzbarkeit von Grenzen in Mitteleuropa erklärten, so war es doch das Ergebnis nicht nur diplomatischer Verhandlungen, sondern auch Ausdruck einer breiten politischen Bewegung in der BRD, die sich gegen Revanchismus und die Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges entwickelt hatte. Erst die sozial-liberale Regierung unter Willy Brandt/ Walter Scheel war dazu in der Lage, solche Verträge zu unterzeichnen.

Im Dezember 1970 folgte der Warschauer Vertrag, im September 1971 das Viermächteabkommen über den Status von Westberlin und im Dezember 1972 der Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR, der die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten ermöglichte. So traten die BRD und die DDR als gleichberechtigte Staaten den Vereinten Nationen bei.

Wie kompliziert die Anerkennung der Nachkriegsrealitäten und der Verzicht auf Gebiete und finanzielle Ansprüche damals waren, zeigte sich in den Verhandlungen mit der CSSR. Erst im Dezember 1973 konnte der Prager Vertrag unterzeichnet werden. Streitpunkte waren die Nichtigkeit des Münchner Diktates vom September 1938 über die Abtretung des Sudetengebietes von Anfang an sowie die Entschädigung deutscher Vertriebener nach 1945.

Der Abschluss dieser Verträge war die Grundlage für den von der UdSSR initiierte Prozess der europäischen Entspannungspolitik, die nach zweijährigen Verhandlungen vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf mit der KSZE-Schlussakte in Helsinki am 1. August 1975 ihren Endpunkt fand.

Die FIR erinnert daran, dass Organisationen der extremen Rechten und revanchistische Organisationen bis hin zur CDU/CSU massiven Widerstand gegen diese Entspannungspolitik geleistet haben. Die deutsche antifaschistische Vereinigung VVN-BdA war damals ein aktiver Teil der breiten gesellschaftlichen Bewegung in der BRD, die unter der Losung „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ für die Ratifizierung dieser Vertragswerke kämpfte.

Mit Blick auf diese Periode der friedlichen Entwicklung in Mitteleuropa fordert die FIR alle Staaten dazu auf, zu einer dialogorientierten Politik zwischen West- und Osteuropa, einschließlich Russland zurückzukehren.

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