Die Stadt möchte ein neues Konzerthaus bauen. Das soll zusammen mit dem Unternehmen New Yorker bzw. den Erben von Friedrich Knapp in Form einer Stiftung errichtet werden. Diese Stiftung existiert allerdings noch nicht, lediglich eine Grundsatzvereinbarung für die Gründung einer Stiftung. Die wurde im Februar geschlossen, seitdem laufen nach offiziellen Verlautbarungen die Verhandlungen.
Nun teilt Stadt-Sprecher Foitzik mit, dass die endgültige Entscheidung zur Gründung der Stiftung „nach aktuellem Stand 2026“ erfolgen werde, also in mehr als einem Jahr. Dessen ungeachtet stellt die Stadt für das Projekt schon einmal 15 Millionen für den Erwerbs des Grundstücks plus weitere 62,8 Millionen Euro in den Haushalt ein. Letztere Summe sogar, obwohl das Geld erst in den Jahren 2027-29 fällig werde.
Sicherung des Bades durch Stiftung: keine schlechte Idee, aber…
So etwa im Juli brachte die Stadt die Idee an die Öffentlichkeit, dass auch das Bad Gliesmarode über die Stiftung finanziert werden könnte. Wie gesagt, das ist eine Idee, und keine schlechte, falls sie tatsächlich realisiert werden kann. Genau das aber ist die große Frage. Denn wenn die Stiftung aus verständlichen Gründen erst gegründet werden kann, wenn alle Pläne, Kosten usw. geklärt sein werden, bedeutet das natürlich, dass sich auch ergeben könnte, dass einer der beiden Partner von der Absicht zurücktritt – aus welchen Gründen auch immer (und 62,8 Millionen sind auch für die Stadt kein Pappenstiel, wobei es erfahrungsgemäß nicht bei dieser Summe bleiben wird).
Das Bad Gliesmarode wäre dann endgültig gestorben, wenn wir seine Zukunft jetzt völlig vom Stiftungsprojekt abhängig machen würden. Und schließlich wäre auch denkbar, dass die Stiftungspartner das Konzerthaus noch stemmen, darüber hinaus aber keine weiteren Projekte wie das Bad in den Stiftungsvertrag aufnehmen wollen oder können.
Was beim Konzerthaus möglich ist, geht auch beim Gliesmaroder Bad
Wenn die Stadt diese Gefahr abwenden will, muss sie – ähnlich wie beim Konzerthaus – jetzt vorbeugend eine Summe in den Haushalt einstellen, die es ermöglicht, zumindest den Weiterbetrieb bis zur Stiftungsgründung zu sichern. Die also mindestens den Weg für den Erhalt und die Sanierung des Bades durch alternative Finanzierungen offenhält. Wir wollen an dieser Stelle nicht noch einmal die vielen guten Argumente für den Erhalt des Bades aufzählen, die vielen Unterschriften wie die Stellungnahme der DLRG und anderer Stellen sprechen für sich. Wenn die Ratsmehrheit von SPD und Grünen es wirklich ernst meint mit ihrem Willen, den Weiterbetrieb des Bades zu ermöglichen, wie Ratsherr Bratmann erklärt, dann müssen nun ganz schnell Taten folgen. Ein Vertrösten auf die Stiftungs – Taube auf dem Dach ist keine derartige Tat. Konkret: bis zur Ratssitzung am 17. Dezember müssen die Gelder im städtischen Haushalt eingeplant sein.
„Fehlende Weitsicht der Stadt“?
Ohnehin hat sich die Stadt bisher im Umgang mit der Zukunft des Bades nicht mit Ruhm bekleckert. Obwohl seit 10 Jahren klar war, dass der Vertrag mit Friedrich Knapp Ende 2024 ausläuft, wurde versäumt, rechtzeitig in aller Ruhe die Bedingungen zu untersuchen, unter denen das Bad erhalten werden kann. CDU, FDP und BIBS vom zuständigen Bezirksrat beklagten öffentlich die „fehlende Weitsicht der Stadt“ und stellte fest, dass die Stadt auch nicht den Austausch mit dem Bezirksrat gesucht habe. Längst könnte also klar sein, welche Kosten für die Sanierung und den Weiterbetrieb des Bades anfallen und welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Aber erst Anfang September haben Dezernent und Fachleute das Bad überhaupt in Augenschein genommen! Auf Anfrage erklärt die Stadt nun, sie werde die relevanten Zahlen „in Kürze“ vorlegen.
Entscheidende Ratssitzung am 17. Dezember
Aber noch ist es der Ratsmehrheit möglich, diese Scharte auszuwetzen. Und natürlich ist es auch den anderen Fraktionen nicht verboten, sich für die Sache einzusetzen, zwei tun es ja bereits. Dabei sollten alle Parteien daran denken, dass in zwölf Wochen Wahlen sind und dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Ärger über eine kommunale Badschließung auch in ihre Bundes – Wahlentscheidung einfließen lassen.
Zwei Wochen sind es also noch bis zur entscheidenden Ratssitzung am 17. Dezember. Und wo ein Wille ist, ist eigentlich immer ein Weg.