Leipzig
(Archiv) – Was nützen Fahrverbote in deutschen Innenstädten, wenn
zu Silvester durch Feuerwerkskörper dennoch Tausende Tonnen
Feinstaub in der Atmosphäre landen? Dieser Kritik mehrerer
Umweltverbände hat sich das Bundesverwaltungsgericht nun in einem
aufsehenerregenden Urteil angeschlossen: Mit sofortiger Wirkung
müssen sämtlicher Knaller, Böller und Raketen mit
Rußpartikelfiltern ausgestattet sein.
„Wir können die
Fahrer von Dieselfahrzeugen nicht alleine für die gesamte
Feinstaubbelastung der Luft in Haftung nehmen“, heißt es in der
Urteilsbegründung. „Wenn
jährlich 5000 Tonnen Feinstaub (17 Prozent der durch den gesamten
Autoverkehr verursachten Feinstaubmenge) durch das Silvesterfeuerwerk
verursacht werden.“ Wie jeder Autofahrer sei auch jeder
Benutzer von Feuerwerkskörpern für die Beachtung der
Luftreinhaltungsvorschriften verantwortlich.
Funktionsweise und weitere wichtige Informationen im Postillon Satire