Wegen Feinstaub: Silvesterfeuerwerk nur noch mit Rußpartikelfiltern erlaubt

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Silvester Foto: Pixabay

Leipzig (Archiv) – Was nützen Fahrverbote in deutschen Innenstädten, wenn zu Silvester durch Feuerwerkskörper dennoch Tausende Tonnen Feinstaub in der Atmosphäre landen? Dieser Kritik mehrerer Umweltverbände hat sich das Bundesverwaltungsgericht nun in einem aufsehenerregenden Urteil angeschlossen: Mit sofortiger Wirkung müssen sämtlicher Knaller, Böller und Raketen mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sein.
„Wir können die Fahrer von Dieselfahrzeugen nicht alleine für die gesamte Feinstaubbelastung der Luft in Haftung nehmen“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Wenn jährlich 5000 Tonnen Feinstaub (17 Prozent der durch den gesamten Autoverkehr verursachten Feinstaubmenge) durch das Silvesterfeuerwerk verursacht werden.“ Wie jeder Autofahrer sei auch jeder Benutzer von Feuerwerkskörpern für die Beachtung der Luftreinhaltungsvorschriften verantwortlich.

Funktionsweise und weitere wichtige Informationen im Postillon Satire

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