Vor „Scheppau“- Abstimmung am Dienstag – Fünf Fragen an die Braunschweiger Ratsabgeordneten

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Foto: Uwe Meier

In zwei Tagen wird der Rat abstimmen. Die Behauptung, mit dem Beschluss für eine Machbarkeitsstudie sei noch nichts festgelegt, muss man nicht glauben. Fridays for Future, der BUND und viele andere haben das mit guten Argumenten verdeutlicht. Jeder Vertreter des Rats (ob weiblich oder männlich) hat deshalb die Verantwortung, vor der Abstimmung einige Dinge zu klären. Denn es spricht viel dafür, dass ein Votum für die Studie den ersten Schritt zum Gewerbegebiet „Scheppau“ darstellen würde.

Frage 1: Welche Auswirkungen auf die Verkehrsströme erwarten Sie, wenn – noch in diesem Jahr – das Amazon–Zentrum an der A 2 bei Barmke die Arbeit aufnimmt?

Bekanntlich ist das Vertriebszentrum dann eins von bundesweit nur 12 Zentren. Die Amazon-Umsätze werden weiter stark steigen, das steht fest. Der Lieferverkehr wird sich in alle Himmelsrichtungen ergießen. Und bis zu 1200 Mitarbeiter müssen zur Arbeit fahren und dann wieder nach Hause.

Frage 2: Welche Auswirkungen auf die Verkehrsströme erwarten Sie vom geplanten Gewerbegebiet Ochsendorf-Neindorf an der A 2?

Die Vorbereitungen für dieses Gewerbegebiet sind soweit fortgeschritten, dass selbst die KOREG-Studie davon ausgeht, dass es fünf Jahre früher in Betrieb genommen werden kann als das Gebiet um Scheppau. Es handelt sich um eine Fläche von 159 Hektar auf dem Gebiet Königslutters und 68 Hektar auf dem Gebiet von Wolfsburg-Neindorf, zusammen also 227 Hektar. Der Ratsherr Bastian Zimmermann im Rat der Stadt Wolfsburg stellte den Befürwortern die berechtigte Frage, ob man mit „Ochsendorf“ und „Scheppau“ tatsächlich zwei sehr große Gewerbegebiete schaffen wolle; „und das in geringer Entfernung“ kann man ergänzen.

Frage 3: Was bedeutet es Ihrer Meinung nach, dass von „Scheppau“ in der Beschlussvorlage der Stadt Braunschweig als möglichem „zentral gelegenen Logistik-Hotspot“ die Rede ist?

In der Vorlage für den Rat wird im Abschnitt „Potentiale des beabsichtigten Gewerbegebietes“ gleich sechsmal das Thema Logistik angesprochen. Von einem „idealen Autobahnanschluss“ ist da die Rede, von der Lage „an der Logistik-Achse Berlin-Hamburg-Ruhrgebiet“ wird ebenso geschwärmt wie von den „vermutlich realisierbaren 24/7-Flächen“, die es sonst in der Region so kaum gebe. Also: sieben Tage in der Woche, Tag und Nacht! Und dann wörtlich: „Als zentral gelegener Logistik-Hotspot könnte der Standort hierbei als Ausgangspunkt für regionale Lieferbeziehungen fungieren und Logistikbeziehungen in der Region neu sortieren.“ (Die schon zitierte Formulierung „vermutlich realisierbar“ lässt hinsichtlich der Offenheit des Verfahrens tief blicken.)

Frage 4: Ist Ihnen bewusst, dass laut KOREG-Studie zwischen Schöningen und Helmstedt über 500 Hektar Brach- und Schüttfläche zur Verfügung stehen, die für Gewerbegebiete genutzt werden können, ohne weitere Naturzerstörung zu erfordern?

In der KOREG-Studie werden die Gebiete „Silberkuhle“ und „Buschhaus“ genannt. Von den 357 Hektar im letztgenannten Gebiet sollen laut Information der Beschlussvorlage der Braunschweiger Verwaltung (siehe oben) 50 Hektar, also ein Siebtel, „schrittweise zu einem Industriepark entwickelt werden“, und zwar von Schöningen und Helmstedt. Da bleibt also noch viel Platz, der genutzt werden könnte, wenn Braunschweig und Wolfsburg zusammen mit den beiden Gemeinden etwas entwickeln wollten. Wenn es kein „Scheppau“ geben wird, wäre das eine Option. Anders gesagt: vermutlich realisierbar. Wenn „Scheppau“ aber käme, sänken die Chancen für Helmstedt und Schöningen automatisch. Solidarität und Schutz der Natur müssten das eigentlich ausschließen. Und es gibt noch einen Schienenanschluss oben drauf.

Frage 5: Sind Sie wirklich überzeugt, dass bei der endgültigen Entscheidung „ökologische Aspekte eine entscheidende Rolle“ spielen werden, wie die Verwaltung schreibt?

In einer Mitteilung der Verwaltung (Vorlage 21-15041-01) wird versichert, dass die „Flächeninanspruchnahme überprüft“ werden wird; weiter, dass bewertet werden muss, „welche Eingriffe in die Natur vermieden werden können“ (schon da ist nicht die Rede davon, dass das Projekt verworfen werden könnte) oder eben „nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben ausgeglichen werden müssen“ (also doch nicht vermeidbar sind).

Die Verantwortlichen der vier Kommunen hätten „das Ziel formuliert, das Vorhaben so verträglich wie möglich auszugestalten“ (wieder: es geht nicht mehr um das Ob, nur noch um das Wie). Schließlich sei „gesichert, dass etwaige Eingriffe in Naturflächen und Schutzgebiete (aha! A.M.) vollumfänglich ausgeglichen werden“. Schade nur, dass schon im Falle des Gewerbegebietes Ochsendorf-Neindorf mitgeteilt wurde, dass Ausgleichsflächen nicht zur Verfügung stehen.

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