Verwaltungsgericht beendet ‚Goslarer Landrecht‘

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Untersagter ver.di-Umzug in Goslar: Verwaltungsgericht beendet ‚Goslarer Landrecht‘ und stellt Versammlungsrecht für Fridays für Future wieder her.

Als wichtigen politischen Erfolg bewertet ver.di die Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes, der Klimabewegung Fridays for Future am Freitag einen Demonstrationszug durch die Goslarer Innenstadt zu ermöglichen. Nachdem am Donnerstag bereits mit fadenscheinigen Argumenten eine Gewerkschaftsdemonstration von ver.di untersagt wurde, habe das Gericht den Normalzustand wiederhergestellt, kommentiert ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller: „Glückwunsch an die jungen Freundinnen und Freunde von FFF. Das wird sicher auch unsere Feststellungsklage gegen den Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde Goslar vereinfachen.“

Man werde aber an der Klage festhalten: „Die Stadt will ja bis Jahresende die Innenstadt zur umzugsfreien Zone erklären und nur stationäre Veranstaltungen auf einem einzigen Platz zulassen. Das widerspricht offensichtlich dem Recht auf Versammlungsfreiheit.“ Das brauche eine Klärung, genauso wie diverse weitere, kleinere Eingriffe ins Versammlungsrecht.

Wertmüller weist darauf hin, dass sein Bezirk, aber auch andere Gewerkschaften und der DGB an vielen Orten immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen durchführten, u.a. in Peine, Braunschweig, Wolfsburg, Göttingen, Salzgitter, Northeim, Wolfenbüttel und andernorts. Nirgendwo gebe es derart massive Versuche, das Kundgebungsgeschehen so massiv einzuschränken. In enger Absprache und Kooperation mit den Versammlungsbehörden habe man dort – auch bei schwierigen und konfliktträchtigen Veranstaltungen – immer pragmatische Lösungen gefunden.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren grundsätzlichen Entscheidungen den Behörden vor Ort den Auftrag mitgegeben, öffentliche Meinungsäußerung zu ermöglichen und nicht sie zu begrenzen.“ Es wäre gut, wenn dieser freiheitliche Ansatz auch in Goslar wieder Platz fände.

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