Start Kultur „Stiftshöfe“: Stadt und Strukturförderung Braunschweig tricksen Architekten aus

„Stiftshöfe“: Stadt und Strukturförderung Braunschweig tricksen Architekten aus

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Foto: Hans Georg Dempewolf

Von Bürgerinitiative Burgpassage

Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren Struktur-Förderung Braunschweig (SFB) gegen den Architekten Vahjen ging unentschieden aus. Das Landgericht erkannte dem Architekten zwar das grundsätzliche Urheberrecht zu – die SFB übrigens auch – verneinte aber eine Verletzung zum derzeitigen Zeitpunkt. Im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht am vergangenen Mittwoch wurde nun klargestellt: die SFB ist für die Urheberrechtsfrage der falsche Ansprechpartner!

Sie hat lediglich die dem Kaufvertrag angefügten Anlagen weiterbearbeitet. Und die hat sie von der Stadt Braunschweig erhalten. Herrn Vahjen kennt sie nicht! Mit dem hatte sie kein Auftragsverhältnis! Mit dieser Argumentation hat sie ihr Klageverfahren gegen Vahjen nungewonnen!

Und was ist mit dem Urheberrecht?

Wir erinnern uns: Der Dezernent Herlitzsche,- damaliger Leiter des Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernats,- hatte das Raumprogramm für die Schulerweiterung Kleine Burg an den Architekten Vahjen weitergegeben. Der plante nämlich im Auftrag eines anderen Immobilieninvestors eine Alternativbebauung für das Burgpassagengrundstück, weil das Projekt Burggasse auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten des damaligen Grundstückseigners zu scheitern drohte. Währenddessen hatten Oberbürgermeister (OBM) Dr.Kornblum und Wirtschaftsdezernent Leppa auf der Immobilienmesse EXPO REAL in München einen Deal mit Motel One eingefädelt.

Herlitzschke übergab nun die Planungsgrundlagen für das Hotel und zusätzlich Anforderungen für Wohnungsbau an den Architekten. Und Vahjen plante. Er machte den ursprünglichen Stiftshof St.Ägidii zur Entwurfskonzept-Grundlage. Die „Stiftshöfe“ waren geboren. Zwischenzeitlich musste er Änderungswünsche der Anwaltskanzlei Appelhagen berücksichtigen. Die Kanzlei war von der Stadt mit der Ausarbeitung des Grundstück-Kaufvertrags Burgpassage aus der Insolvenzmasse Development Partner beauftragt worden! Vahjen übergab alle Unterlagen (Leistungsphasen 1+2 HOAI) an Herlitzschke. Teile der Unterlagen wurden Bestandteil des Kaufvertrags (Anlagen K9, B12, etc.). Mit der Hotel-Vereinbarung, dem Kaufvertrag und den Plänen Vahjens brachte der OBM das Stiftshöfe-Konzept durch den Verwaltungsausschuss.

Damit hatte sie die von Vahjen erstellte und in Empfang genommene Planung offiziell verwertet. Somit lag eine concludente Handlung vor die nach HOAI auch ohne Architektenvertrag vergütungspflichtig war. Diese Unterlagen wurden nun von der Stadt an ihre 100%ige GmbH-Tochter SFB weitergereicht. Deren Geschäftsführerin Wessling beauftragte das ihr aus Berliner Zeiten bekannte Planungsbüro „form follows you“. Das verspricht auf seiner Homepage mit Hilfe seiner digitalen Planungsplattform buildplace einen digitalen Zwilling des Bauvorhabens zu erstellen, „damit das Projekt garantiert zum Erfolg wird“. Diese digitalen Zwillingspläne wurden die Werbepläne für das Projekt. Verständlich, dass Vahjen bei der Veröffentlichung Urheberrechtsansprüche anmeldete! Da war er aber bei der SFB offensichtlich an der falschen Adresse. Die handelt ja nur im Auftrage der Stadt Zahlungspflichtig gegenüber Vahjen ist sie nach Gerichtsaussagen nicht!

Der wird nun wohl die Stadt verklagen müssen, um zu seinem Recht zu kommen.

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