Steckersolargeräte: Solarstrom vom Balkon

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Steckersolaranlage. Foto: Sunset Energietechnik

Von Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.

Tipps der Verbraucherzentrale: Für wen sie sich eignen und was es zu beachten gilt

  • Mit Balkonkraftwerken können auch Mieterinnen und Mieter Solarstrom erzeugen – und jährlich bis zu 200 Euro Stromkosten sparen
  • Viele Verbraucherinnen und Verbraucher denken über Anschaffung nach – rechtliche Rahmenbedingungen und technische Details verunsichern jedoch
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was bei Kauf, Installation und Anmeldung zu beachten ist; kostenloser Online-Vortrag am 5.4. und 10.5.2023

Hannover, 03.04.2023 – Hohe Energiepreise lassen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Einsparpotenzialen suchen. Viele möchten sich zudem aktiv an der Energiewende beteiligen. Balkonkraftwerke bieten hier eine gute Möglichkeit: Auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Stecker-Photovoltaik-Gerät ihren eigenen Sonnenstrom auf der Terrasse oder dem Balkon erzeugen. Es kann direkt an eine Steckdose des Wohnungsstromkreises angeschlossen werden. Doch rechtliche Rahmenbedingungen, technische Details und Sicherheitsaspekte verunsichern Interessierte. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was bei Anschaffung und Installation zu beachten ist und bietet kostenlose Online-Vorträge an.

Stecker-Photovoltaik-Geräte wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Der so erzeugte Strom wird über eine Steckdose in das Wohnungsnetz eingespeist und dort genutzt. „Vom Prinzip her sind Stecker-PV-Geräte einfache Produkte, wie viele andere Haushaltsgeräte auch“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energieexperte der Verbraucherzen-trale Niedersachsen. Sie bestehen aus einem oder zwei Modulen zuzüglich Wechselrichter sowie Anschlusskabel und sind aktuell bis zu einer Wechselrichter-Leistung von 600 Watt zugelassen. Häufig wird das Gerät an einem Balkongeländer befestigt und anschließend per Schuko Stecker mit dem Haushaltsnetz verbunden. „Benötigt wird dafür lediglich eine Außensteckdose und geeignetes Befestigungsmaterial, beispielsweise ein Dreiecksgestell“, so Zietlow-Zahl.  

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Stecker-PV-Geräte lohnen sich fast immer, je nach Standort und Nutzungsverhalten dauert es gegebenenfalls nur etwas länger, bis sich die Anschaffungskosten amortisieren. „Es ist keinesfalls so, dass nur Südlagen für eine Installation infrage kommen. Wichtig ist vor allem, dass der Standort möglichst wenig verschattet ist. Auch Ost-, West- und sogar Nordlagen können sich dann eignen“, erklärt der Energieexperte. Da keine Vergütung erfolgt, ist es wichtig, den erzeugten Strom direkt zu nutzen – also Elektrogeräte einzuschalten, wenn die Sonne scheint. Bei einer Leistung von 600 Watt und einem Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde lassen sich jährlich bis zu 200 Euro sparen. Somit kann sich ein Balkonkraftwerk schon nach wenigen Jahren rechnen. Die Geräte sind jedoch sehr langlebig, können in der Regel 20 Jahre und länger genutzt werden. 

Was es bei Kauf und Anschluss zu beachten gilt
Für Solar-Anlagen und -Komponenten sowie deren Montage entfällt seit Anfang des Jahres die Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass das Gerät die Norm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Für die Installation ist eine Schuko Außensteckdose ausreichend, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Gerät selbst anschließen können. 

Für Mieterinnen und Mieter ist die Installation genehmigungsfrei, sofern sie keine grundlegenden baulichen Änderungen vornehmen. „Wir raten dennoch dazu, den Vermieter vorab über das Vorhaben zu informieren“, sagt Zietlow-Zahl. Etwas komplizierter ist es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Da die WEG die Installation durch einen entsprechenden Beschluss untersagen kann, sollte hier immer vorab eine Genehmigung eingeholt werden. Nach den Plänen der Bundesregierung soll hier eine Gesetzesänderung erfolgen. Wohnungseigentümer und Mietende sollen das Recht erhalten, Stecker-PV-Geräte zu nutzen. Ob und wann diese Änderung kommt, ist aber noch unklar.

Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammregister
Stecker-PV-Geräte müssen sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammregister angemeldet werden. Netzbetreiber müssen dafür ein vereinfachtes Formular bereitstellen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgt online mit einer Video-Anleitung. Gut zu wissen: In beiden Fällen handelt es sich um eine Anmeldung und nicht um eine Genehmigung – eine Bestätigung muss nicht abgewartet werden. Zukünftig soll dieser Prozess vereinfacht und auf die Anmeldung im Marktstammregister reduziert werden. Darauf können die Netzbetreiber dann zugreifen. 

„Wir hoffen, dass die geplanten Änderungen schnell vorgenommen und es Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter erleichtert wird, ein Steckersolargerät zu nutzen“, so Zietlow-Zahl. 

Kostenfreies Online-Seminar am 5. April und 10. Mai 2023
Für alle, die über die Anschaffung eines Stecker-PV-Geräts nachdenken, bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen regelmäßig kostenlose Online-Vorträge an. Sie geben einen Überblick über technische Details, Kosten sowie Sicherheitsaspekte und rechtliche Rahmenbedingungen. 

Die nächsten Termine sind am Mittwoch, 5. April und 10. Mai 2023, jeweils von 18 bis 19 Uhr. Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/veranstaltungen

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