Zukünftige Spielbank: am 14.7. Thema im Rat
Das Thema Spielbank wird die Braunschweiger weiter beschäftigen, demnächst am Dienstag, den 14.7. im Rat. Der Ablauf von wichtigen Beschlüssen sei hier chronologisch aufgeführt und kommentiert.
28.11.2012: Der Rat beschließt das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten. Dort heißt es „keine Spielhallen mehr am Bohlweg“. Das waren klare Worte!
1.7.2017: Geändertes Glücksspielgesetz in Niedersachsen fordert Mindestabstand zwischen Spielhallen von 100m.
Erstmals am 12.12.2019 wird von den Spielbanken Niedersachsen berichtet, dass die Spielbank Harzburg nach Braunschweig umzieht.
Am 21.12.19 finden wir in der BZ: „Spielbank sucht 1000 Quadratmeter Fläche“, gemeint ist die Harzburger Spielbank. Interessanterweise verweist die Verwaltung sofort auf das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten (s.o.). „Es sei grundsätzlich dann maßgeblich, wenn der Anteil des Automatenspiels am Umsatz überwiegt.“ Dieser liegt bei der Spielbank Harzburg bei 80%. Also ist der Verwaltung sonnenklar, dass es sich trotz des klangvollen Namens Spielbank um eine Spielhalle handelt!
Jetzt wird auch das Lukaswerk als therapeutische Einrichtung für Spielsüchtige einbezogen: Ein negatives Urteil wird gefällt. Es besteht durch die Automaten sehr hohe Sucht- und Verschuldungsgefahr, insbesondere weil der Geldeinsatz unbegrenzt ist.
Am 10.1.20 teilt die Prokuristin der Spielbanken Niedersachsen Sohr mit, Standort der Spielbank sei das ehemalige Reinicke und Richau Geschäftshaus.
Am 5.5.2020 gibt die Verwaltung eine öffentliche Mitteilung heraus. Zunächst wiederholt sie ihre Rechtsauffassung, dass die Spielbank als Spielhalle zu sehen sei. Jetzt folgt der entscheidende Satz: Dennoch soll sie zugelassen werden. Und die Begründung lautet: „Spielbanken werten das Umfeld auf.“ Zudem wird Leerstand beseitigt. Sozialpolitische Gesichtspunkte spielen bei bauplanungsrechtlicher Beurteilung keine Rolle. Die Baugenehmigung soll Auflagen enthalten, die „einen schleichenden Wandel Richtung Spielhalle verhindern.“ Diese Wandlung der Verwaltung innerhalb einer Mitteilung ist absolut nicht nachvollziehbar. Am Anfang heißt es, es sei eine Spielhalle, am Ende, es soll ein schleichender Wandel in eine Spielhalle verhindert werden!
Am 20.5.20 erscheint eine Pressemitteilung der SPD. Ihre Erwartung an die Verwaltung: Alle Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, die Spielsuchtgefahr einzudämmen. Das Bauplanungsrecht wird jedoch akzeptiert, damit auch die „Zulässigkeit der Spielbank“. Die Verwaltung solle ihren Spielraum nutzen und eine Verringerung der Automatenanzahl festlegen. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine deutliche Forderung „keine Spielautomaten“ oder „keine Spielbank“ noch sinnvoll gewesen, denn es gab noch keinen positiven Baubescheid. Warum fordert sie nur als schwache Variante, die Spielsuchtgefahr einzudämmen?
Am 3.6. erfolgt der positive Bauvorbescheid an die Spielbank, womit in selbstherrlicher Weise die Verwaltung eine Entscheidung herbeigeführt hat.
Am 27.6. berichtet die BZ berichtet über den Erlass des Bauvorbescheids. Eine Begrenzung der Spielautomaten sei baurechtlich nicht möglich, lediglich ein Appell an eine freiwillige Selbstbeschränkung des Betreibers.
Am 7.7. wird ein Antrag von SPD, BIBS und Grünen im Verwaltungsausschuss besprochen: Die Spielbank möge die Zahl der Spielautomaten freiwillig begrenzen, und die Verwaltung möge prüfen, ob im Umkreis von 100 m um die Spielbank die Ansiedlung von Spielhallen oder Wettbüros ausgeschlossen werden kann. Über den Antrag soll im Rat am 14.7. entschieden werden.
Auch wenn der ganze Vorgang der Ansiedlung der Spielbank noch nicht endgültig zum Abschluss gekommen ist, lässt sich jetzt schon sagen, dass in wesentlichen Punkten vor allem die Verwaltung, aber auch der Rat ihren zugedachten Aufgaben nicht nachgekommen sind.
– Die Verwaltung soll die Grundsatzentscheidungen des Rates ausführen. 2012 hatte der Rat als Grundsatzentscheidung den Beschluss über das Steuerungskonzept gefasst. Wissentlich hat die Verwaltung diesen Beschluss missachtet – siehe oben der Vorgang am 5.5. – und das dabei mit völlig unlogischen Äußerungen begründet.
· Wenn die Verwaltung – gutwillig gesprochen – der Meinung war, die Rechtslage bezüglich der Auslegung des Steuerungskonzeptes sei im Falle der Spielbank unklar, hätte sie den Rat einbeziehen müssen, wie er es denn meine. Denn die Grundausrichtung gibt der Rat vor.
· Die Umsetzung der Ratsbeschlüsse sollen vom Rat überwacht werden. Am 21.12. berichtete die BZ über den geplanten Umzug der Spielbank von Harzburg nach Braunschweig. Und auch darüber, dass die Ansiedlung der Spielbank dann mit dem Steuerungskonzept kollidiert. Es war noch genügend Zeit für den Rat einzugreifen. Schon im Januar hätte er darauf pochen müssen, dass die Verwaltung an den Beschluss von 2012 gebunden ist. Vielleicht wäre es sogar noch möglich gewesen, bei der Ankündigung der Zulassung der Spielbank am 5.5. eine Notbremse zu ziehen! Die Überwachungsaufgabe hat der Rat nicht wahrgenommen.
Und was ist jetzt? Die Verwaltung hat festgestellt „Die Würfel sind gefallen.“ Einige Parteien, stehen daneben und gucken traurig. Wer freut sich über die Entwicklung? Vielleicht Herr Knapp als Besitzer des Hauses Reinicke und Richau. Sicher nicht die Mehrheit der Bürger in Braunschweig.
Wer regiert in Braunschweig?
Siehe auch: „Spielbank: Sozialpolitik spielt bei Baugenehmigungen keine Rolle?„
Guten Tag,
dieser Bericht ist derart schlecht recherchiert, dass man sich wirklich über Falschaussagen und fachliches Unwissen der Journalisten nur noch wundern muss.
Solch qualitativ schlechte Arbeit führt immer mehr dazu, dass sich in der Bevölkerung ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Presse legitimiert.
Dahin geschwurbelte Texte machen eben gerade keinen seriösen Journalismus aus.
Sehr geehrter Herr Hielscher,
ich bemühe mich um eine Antwort auf Ihren Leserbrief, die mir allerdings auf Grund Ihrer dahingeworfenen Wortfetzen nicht leicht fällt. Ich werde Ihren unsachlichen Stil nicht übernehmen.
Ich vermute, hinter Ihrer Kritik steht die Vorstellung, dass die Spielbanken auf Grund der staatlichen Konzession und Kontrolle keine Gefährdung für den Spielbankbesucher bedeuten. Das stimmt aber nicht. Wie erklären Sie sich, dass 2018 etwa 36.000 Spielersperren in der Datenbank der deutschen Spielbanken verzeichnet waren? Der größte Anteil beruhte auf Selbstsperren zur Verhinderung weiterer Selbstschädigung. Diese Selbstsperrer hatten die Kontrolle über ihr Spielverhalten verloren, sie waren Süchtige. Zwar sind das „nur“ etwa 10% der Problemspieler in Deutschland, aber es sind 36.000 zu viel. 36.000 mal großes Leid bei den Kranken und ihren Familien.
Als Zusatzproblem der Spielbanken muss leider ergänzt werden, dass das Instrument der Spielersperre häufig ein zahnloser Tiger ist. Bei einer Umfrage berichteten 26% der gesperrten Spieler, dass sie trotz Sperre weiterspielen durften. Ein weiterer Kommentar zu diesem katastrophalen Ergebnis erübrigt sich.
Ihnen ist sicher bekannt, dass das Automatenspiel bei den Abhängigkeit auslösenden Spielformen an erster Stelle steht. Bei einer Umfrage waren es knapp 50%. Und dieses Automatenspiel soll in der Braunschweiger Spielbank am besten von 100 Spielern gleichzeitig durchgeführt werden! Damit wird begünstigt, dass viele Spieler der Abhängigkeit verfallen.
Für die Stadt Braunschweig eine schlechte Entwicklung.
Bernhard Piest
Sher geehrter Herr Piest,
leider wieder an den rechtlichen Sachverhalten vorbei. Meine vor längerer Zeit an die Redaktion sehr präzise gestellten Fragen wurden weder beantwortet, noch liegt mit diesem Bericht eine fachlich qualifizierte Antwort vor. Ersatzweise werden die geschätzten Leser erneut mit „Informationen“ versorgt, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Wie bspw. die in einer Sperrdatei (Suchtprävention) erfassten Spieler trotz Sperrung in einen SPIELBANK (nicht Spielhalle!) kommen sollen, erklären Sie als seriöser Journalist nicht.
Bitte beantworten Sie meine zudem die bis dahin an die Redaktion gestellten fachlichen Fragen (bitte mit Veröffentlichung) öffentlich. Dann können wir den Dialog gerne weiterführen.
Zusatzfrage: Sind Sie der Auffassung, dass Spielbanken den Kriterien des Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten unterliegt?