SPD zur Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig zu Aktionen der „Letzten Generation“

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Letzte Generation demonstriert auf der Wolfenbütteler Str, in Braunschweig Foto Uwe Meier

Christoph Bratmann: „Der Klimaprotest soll hier nicht kriminalisiert, sondern die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. Es geht um Gefahrenabwehr!“

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat am Mittwoch eine Allgemeinverfügung zu den Klimaprotesten der „Letzten Generation“ erlassen. Die Gruppe hatte in den letzten Monaten immer wieder unangekündigte Protestaktionen im Stadtgebiet durchgeführt, in deren Rahmen durch „Slow Walks“ oder das Sich-Festkleben von Teilnehmenden auf Fahrbahnen Straßen blockiert wurden. Nach dem Versammlungsrecht müssen solche Versammlungen 48 Stunden vorher bei der Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde angemeldet werden. Die Allgemeinverfügung richtet sich ausschließlich gegen Versammlungen, bei denen gegen die gesetzliche Anzeigepflicht verstoßen wurde. „Die Versammlungsbehörde ist dafür zuständig, dass Versammlungen, zu denen auch Proteste und Demonstrationen gehören, geordnet und rechtmäßig ablaufen“, erklärt Christoph Bratmann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion.

„Sie ist hier im Sinne der Gefahrenabwehr und der Durchsetzung des Versammlungsrechts tätig geworden, dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Rates und der Fraktionen“, so Bratmann weiter. „Die unangemeldeten Straßenblockaden der ‚Letzten Generation‘ beeinträchtigen den Straßenverkehr beispielsweise auch für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr und stellen damit eine Gefahr für Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern dar.“ Dies dürfe die Stadt Braunschweig nicht hinnehmen. „Es geht nicht darum, Klimaproteste einzuschränken – Klimaschutz ist uns allen wichtig! Die ‚Letzte Generation‘ kann natürlich weiterhin Protestaktionen durchführen, aber sie muss dies vorher mit der Stadt abstimmen, damit es nicht zu Gefahrensituationen kommen kann.“

Die Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig ermöglicht es nun, Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Protestierenden einzuleiten oder Bußgelder bis zu 3000 Euro zu verhängen. Auch andere Städte wie München und Nürnberg haben bereits eine solche Verfügung zu den Aktionen der „Letzten Generation“ erlassen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. In Braunschweig wurden auf diesem Wege ebenfalls die unangekündigten Montagsdemonstrationen der Corona-Zeit reglementiert.

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