Braunschweig. Viele Betroffene konnten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Reha-Maßnahmen nicht antreten oder mussten sie abbrechen. Mit einem vereinfachten Kurzan-trag können diese nun erneut beantragt werden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt oder Fragen hat, kann sich an den Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig wenden.
Aufgrund der Pandemie haben viele Reha-Kliniken Neuaufnahmen ausgesetzt, außerdem konnten Patientinnen und Patienten die Maßnahme von sich aus abbrechen. Wer seine Reha jetzt nachholen möchte, kann die Leistungen über einen Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung neu beantragen. „Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur für Einrichtungen der Rentenversicherung gilt. Wenn die Klinik zu einem anderen Träger gehört, sollte vorab geklärt werden, ob der Antrag auch akzeptiert wird oder wie stattdessen verfahren werden sollte“, rät Kai Bursie, SoVD-Regionalleiter in Braunschweig.
Der Kurzantrag gilt auch für Kinder- und Jugend-Rehabilitationen sowie für Eltern, die ihre Reha abbrechen mussten, um die Betreuung ihrer Kinder zum Beispiel aufgrund einer coronabedingten Schul- oder Kitaschließung zu gewährleisten.
Bei Fragen zu dem Kurzantrag oder rund um das Thema Reha hilft der SoVD in Braunschweig weiter (Telefon 0531 480 760 oder www.sovd-braunschweig.de)