Strategie zur ‚Rückgewinnung‘ der Kund*innen gefragt
Mit dem – dank der geringen Infektionszahlen – freien Zugang der Kundinnen und Kunden zu den Geschäften, kann der Einzelhandel jetzt wieder Luft holen.
ver.di weist dabei darauf hin, dass viele der Kund*innen sich sehr vorsichtig verhalten und hohen Wert auf Schutz und Sicherheit legen. Da sei es notwendig, in den Geschäften Vorsicht walten zu lassen und in der Wiederöffnungslaune nicht zu überdrehen: „Es gibt nicht nur die ‚Lauten‘, die sofort in die Innenstädte strömen, um shoppen zu gehen. Es gibt auch sehr viele ‚Vorsichtige‘, die man vom sicheren Einkauf erst wieder überzeugen muss,“ so ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller. Dafür brauche es Strategien, um die Kund*innen zurückzugewinnen.
Nicht ohne Grund sei das Tragen eines Mund-Nasenschutzes weiterhin beim Einkaufen Pflicht. Eberhard Buschbom-Helmke, im ver.di-Bezirk für den Handel zuständig: „Wir sind nicht coronafrei und wir haben auch noch keine Herdenimmunität, die uns jetzt alles erlaubt.“ Dies ginge zu Lasten der maskentragenden Mitarbeiter*innen im Einzelhandel.
Ebenso bedeutsam: Für Sonntagsöffnungen gibt es gesetzliche Regelungen und eine bindende Rechtsprechung, die durch die Pandemie nicht außer Kraft gesetzt sind. So müssen die Kommunen prüfen, ob es für eine Öffnung einen ausreichenden Anlass gibt und ob dieser Anlass für sich bereits Menschen in die Städte lockt.
Buschbom-Helmke: „Das Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) schreibt eine Anhörung bei Öffnungen vor, bei der auch die Gewerkschaft der Beschäftigten ver.di zu anzuhören ist.“
Wertmüller: „Wir können allen Kommunen nur empfehlen, die Anträge des Einzelhandels auf Öffnungen genau zu prüfen und die Anhörungen durchzuführen.“ So sehr man sich bei ver.di über die guten Aussichten für die Wirtschaft für den Sommer freue, so sehr sei dennoch Vorsicht und die Einhaltung von Regelungen angesagt.