Sanktionierung gescheitert

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Von BIBS-Ratsfraktion

Sanktionierung der BIBS-Fraktion für Aufklärungsversuch eines Diskriminierungsfalles in der Stadtverwaltung vor Gericht gescheitert

Vor vier Jahren wurde in Braunschweig eine damalige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung von ihrem Vorgesetzten, einer städtischen Führungskraft, einer schweren, rassistisch-sexistischen Beleidigung ausgesetzt. Lokale und regionale Medien berichteten mehrfach darüber (siehe hier). Von Seiten der Stadt erhielt die Betroffene nicht die erwartete Unterstützung. Sie arbeitet mittlerweile in einer anderen Stadt. Die BIBS-Fraktion fragte dazu mehrfach bei der Verwaltung nach, bekam aber nur sachlich unbefriedigende Antworten.

Anstatt sich nun wenigstens nachträglich für die Belange des Opfers der Diskriminierung einzusetzen, belangte die Stadt die BIBS-Fraktion – die als einzige Ratsfraktion im Diskriminierungsfall mehrmals nachgehakt hatte – wegen eines vermeintlichen Datenschutzvergehens im Zusammenhang mit der versuchten Aufklärung dieser Rassismus-Entgleisung mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im September 2022 ging die Verwaltung per Ratsvorlage und Ratsbeschluss mit Bußgeldverfahren gegen die Mitglieder der BIBS-Fraktion vor.

Beschuldigte Mitglieder der BIBS-Fraktion erhoben daraufhin Einspruch. Da die Verwaltung diesem Einspruch nicht stattgab, wurden die Verfahren gegen die beschuldigten Ratspersonen vor Gericht getragen. Mangels irgendeiner substantiellen Begründung wurde das erste Verfahren am Verhandlungstag am 26. Oktober 2023 nach § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingestellt. Kurz danach wurde ein weiteres Verfahren ebenfalls eingestellt, der anberaumte Verhandlungstag wurde abgesagt. Die entstandenen Verfahrenskosten hat nun der Staat zu tragen.

Das Gericht begründete die Verfahrenseinstellung am Prozesstag mündlich damit, dass die Anschuldigungen durch die Verwaltung nicht belegt und daher unbegründet waren. Aufgrund dieser mangelhaften Beweislage entschied sich die Richterin, überhaupt nicht thematisch in die Verhandlung einzusteigen.

Die betroffenen Ratsleute der BIBS-Fraktion sind nach der demütigenden, öffentlichen Anschuldigung im Rat erleichtert, von Gerichts wegen entlastet worden zu sein, sind aber noch immer irritiert und verärgert über die rigide und unbegründete Vorgehensweise der Stadtverwaltung.

Die betroffenen Ratsleute erwarten nun zu ihrer Entlastung eine offizielle Mitteilung der Stadtverwaltung, dass die Verfahren gegen die Beschuldigten eingestellt wurden, sowie auch eine Entschuldigung gegenüber den Betreffenden.

Die aktuelle Sachlage lässt umso mehr den schalen Geschmack und Verdacht zurück, die Verantwortlichen hätten mit den OWI-Verfahren gegen Ratspersonen vom eigentlichen Skandal, nämlich dem intransparent und ungenügend aufgearbeiteten Fall einer rassistischen Diskriminierung in den Reihen der Stadtverwaltung, ablenken wollen.

Eine sachlich und fachlich korrekte Aufarbeitung des zugrundeliegenden Diskriminierungsfalles innerhalb der Stadtverwaltung erfolgte nach wie vor nicht.

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