„Spätere Generationen werden sich an den Kopf fassen, wenn wir das Schloss nicht von innen vernünftig machen.“ – meinte CDU-Fraktionschef Wolfgang Sehrt – und warb so dafür, weiteres Geld in die vom ECE anzumietenden Räume zu investieren. Es geht vorerst einmal um weitere 1,2 Millionen Euro, die jetzt zusätzlich ausgegeben werden sollen. Die „Vernunft“ des Geschäftes, welches Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann der Stadt Braunschweig mit dem Einzug städtischer Einrichtungen in die Schloss-Arkaden bescheert hat, sei hier noch einmal im Zusammenhang dargestellt.
Im Vorfeld der Entscheidung wurde ein Kostenvergleich zwischen verschiedenen Varianten angestellt, um dem Rat eine Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Vergleichen wir zwei Varianten, die Variante,
– mit der die bestehenden städtischen Einrichtungen renoviert und aufgebessert worden wären
– mit der Variante, die gewählt wurde: die Anmietung von Räumen im Einkaufszentrum Schloss-Arkaden.
Wundern Sie sich bitte nicht über die schlechte Lesbarkeit der Zahlen – denn es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein seltsamer Zufall. Aber es fällt doch auf, dass immer dann, wenn Dr. Gert Hoffmann eine Entscheidung verfolgt, die sich nach Maßgabe der „Vernunft“ kaum rechtfertigen lässt, er gern überhaupt nicht darüber informiert oder die Papiere sind kaum lesbar, so als wolle das verschämte Papier am liebsten gar nicht gelesen werden. So jedenfalls, wie unten, sehen die Zahlen gern aus, die Dr. Hoffmann dem Rat vorlegt – wenn sie denn wichtig genug sind und man ahnt: der Mann strebt wohl doch noch nach Höherem und versucht sich auf diese Weise als Sparkassendirektor zu qualifizieren. Für den Aufsichtsrat heißt es dann wie jetzt für den Rat: Augen zu und durch!
Soweit ich die Zahlen „rekonstruieren“ konnte, kämen bei der ersten Variante, einer Aufbesserung und Renovierung des Bestandes, jährliche Kosten auf die Stadt zu, von:
674.621 € (wobei dem in der Vergleichsrechnung ein Zinssatz von je 5% zu Grunde gelegt ist). Im Preis inklusive wäre:
– Eine Grundsanierung der öffentlichen Bücherei, dabei eine „Trockenlegung“ und eine behindertengerechte Einrichtung.
– In die Stadtbibliothek würde auch noch ein behindertengerechter Fahrstuhl eingebaut sowie auch Klimaanlagen. Ansonsten wurde diese Bibliothek erst vor wenigen Jahren umgebaut und renoviert.
– Das Stadtarchiv würde klimatisiert, eine Kühlzelle würde eingebaut und es würde auch mit spezieller Sicherheitstechnik versehen.
– Geld für die Anmietung zusätzlicher Flächen und neuer Regale für eine Erweiterung des Bestandes wäre auch dabei.
– Dazugerechnet würde dann für die Renovierungsvariante noch ein Neubau von 12 Klassenräumen über einer Sporthalle für die Gaußschule, wenn ich das so richtig entziffern kann, weil die Schule sich für den Fall des Verbleibens nicht mehr ins anderenfalls frei werdende Stadtarchiv ausbreiten könnte. Voraussichtlich nach 20 bis 25 Jahren müssten weitere ca. 832 qm Flächen angemietet werden, wofür jährliche Kosten von 54.971,- € anfallen würden – wenn ich das richtig lese. Rechnen wir das einmal hoch, dann kommen wir auf 20.650.912,50 € für die nächsten dreißig Jahre sowie auf 412.282,50 € für (gemittelte) siebeneinhalb Jahre Zumietung, also insgesamt 24.286.630,- €.
Dabei war der größte Posten der Bau von 12 zusätzlichen Klassenräumen für sage und schreibe 4.000.000,- €, die mit jährlich 301.000,- Euro zu Buche schlagen würden, und ohne diese Klassenräume wären nur 374.620,- € jährlich, für 30 Jahre 14.256.630,- € zu bezahlen.
Angesichts dieses üppigen Preises fragt man sich schon, ob ein einziger Klassenraum mit 333.333,- € so teuer sein muss wie ein Einfamilienhaus. Aber belassen wir es einfach dabei und kommen zu den Kosten der zweiten Variante, zum Umzug in die „Schloss-Arkaden“. In qualitativ so hochwertiger Ausführung wie das so genannte „Schloss“ bekam der Rat auch die Rechnung dafür präsentiert:
Für die Anmietung muss die Stadt erst einmal jährliche Mietzahlungen von 1.089.051,- Euro leisten – das wären dann auf dreißig Jahre hochgerechnet schon einmal 32.671.530,- €. Statt 24 also grob 32 Millionen.
Zusätzliche Kosten warten für Einrichtungen wie innere Fahrstühle, spezielle Be- und Entlüftung, usw., die die Stadt dem Bauherrn mit zusätzlichen 2.758.480,00 € vergütet (dieser Kostenposten wurden inzwischen auch schon überschritten), dazu kommen weitere Aufwendungen für das Mobiliar, Regalsysteme, Ausrüstung mit Kommunikationssystemen, Umzugskosten, und dann muss natürlich – in Gegenrechnung – auch noch der Preis mit einberechnet werden, den es kostet, dass Stadtarchiv zu 12 Klassenräumen der Gaußschule umzuarbeiten – was mit fast zu vernachlässigende 21.000,- € jährlich zu Buche schlägt. Insgesamt kommen wir aber auf 1.544.761,- € jährlich, was dann auf 30 Jahre hochgerechnet für die Anmietungsvariante grob 46 Millionen (46.342.830,- €) kosten wird, statt der grob 24 Millionen, die anfallen würden, wäre der ECE-Konzern von Alexander Otto nicht wertabschöpfend zwischengeschaltet. Dabei bleibt es aber nicht. Denn extra angemietet und mit Personal beschickt werden müssen die – wie York Stuhlemmer ausführte – atmosphärisch feudalen, schlossartig nachempfundenen Räume von Schlossmuseum und Trauzimmer. Für Miete und Personal werden da weitere 133.356,- € jährlich veranschlagt (was mir in dem Fall eher wenig vorkommt, aber die Stadt will ja mit dieser Sache hauptsächlich natürlich auch noch sparen – dazu später). Damit kämen weitere ca. 4 Millionen Euro (4.000.680,-) dazu und insgesamt wären wir dann bei 50.342.510,- €.
Wir sind hier aber durchaus nicht am Ende, denn – wir ahnen es schon – Dr. Gert Hoffmann wäre nicht Dr. Gert Hoffmann, wenn er das Ganze nicht als eine spezielle Hoffmannsche Sparleistung „verkaufen“ könnte, denn:
– Hoffmann plant, mit Hilfe der Anmietung städtisches Personal/Arbeitsplätze in Braunschweig abzubauen und er will die zusätzlichen Kosten einmal mehr decken, indem er
– öffentliches Eigentum verkauft.
Durch den Erlös aus dem Verkauf der Bibliotheken und des Kulturzentrums Brücke könnte die jährliche Belastung um 197.500,- € gesenkt werden und durch Einsparung von Personal noch einmal um jährlich 250.966,- €; letzteres ist also der größte Einsparposten. Zu vernachlässigen sind da fast die jährlichen 13.000,- € für zusätzlich eingesparte Mieträume, womit sich dann die Einsparungen auf insgesamt jährliche 461.466,- € erhöhen und für die Vergleichsrechnung blieben als jährliche Kosten durch die Anmietung noch 1.083.295,- €.
Wenn also die Kosten für die Anmietung im ECE unter anderem dadurch gedeckt werden, das (so viel wie frei wird) städtisches Eigentum verkauft und (so viel, wie sich freisetzen lässt) städtisches Personal entlassen wird – immerhin zahlen diese Leute in der Regel auch in Braunschweig Steuern, kaufen dort ein, zahlen dort Miete, wenn also diese durch die Anmietung ermöglichten Einsparungen getätigt wären, dann lastet Dr. Gert Hoffmann der Stadt durch die Anmietung allein für die nächsten 30 Jahre trotzdem mehr als 8 Millionen Euro Schulden auf.
Dabei lassen wir einmal außer Acht, dass es neben den auf 333 T.-Euro pro Raum teuro gerechneten Klassenräumen sicher noch weitere Schmankerl zu entdecken gibt. Doch ein Beispiel: bei einem Verbleib in den alten Räumen der Stadtbibliothek war für die am Ende sehr viel billigere Variante auch der Bau von Klimaanlagen schon eingerechnet. Die neuen Bibliotheksräume liegen als lange, schmale Schläuche hinter der Südfassade, und die Schlossfassade weist dort vergleichsweise sehr große Fenster auf. Zwangsläufig wird sich die Bibliothek im Sommer ordentlich aufheizen und graues Pflaster, grauer Asphalt vor den Fenstern sorgen dafür, dass auch die unmittelbare Umgebung noch weiter aufgeheizt wird, denn der Schlosspark, der dort für Temparaturausgleich sorgte (laut Gutachten von bis zu 6° Celsius) ist nachhaltig vernichtet. Bei einer Führung durch das neue „Schloss“, die ich mitmachte, war ich dann – obwohl mit hochgeschraubten Erwartung vorsichtig – doch verblüfft, als allgemein belehrt wurde, dass eine Klimatisierung der Bibliotheksräume im bisherigen Preis noch nicht inbegriffen sei ….
Kommen wir auf den Anfang und Wolfgang Sehrts Aussage zurück: „Spätere Generationen werden sich an den Kopf fassen, wenn wir das Schloss nicht von innen vernünftig machen.“ …. In dreißig Jahren, in einer Generationenspanne, findet sich die spätere Generation mit mindestens acht Millionen Euro zusätzlich belastet, die – in die Anmietung gesteckt – weder zum Schuldenabbau noch zum Vermögensaufbau verwendet werden können.
Doch das ist nicht einmal das Schlimmste an der Sache: Die spätere Generation wird quasi erpressbar gemacht, denn der zukünftige Vermieter wird doch genau ausrechnen können, wieviel allein ein Umzug die Stadt dann kosten wird – er kann quasi jeden Preis fordern, und es ist eine Eigenart des Marktes, das die Preise auch genommen werden, die genommen werden können. Und jetzt sollen auch noch zusätzliche Millionen der Stadt für postmodernen Schnickschnack – Verzeihung – verballert werden, die das alles für die zukünftige Generation nur noch teurer machen könnte!
Das ist, Herr Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sehrt: dümmer als die Polizei erlaubt, denn je mehr der „Schuppen“ (Robert Venturi, der Vater der architektonischen Postmoderne) da historisch-karnevalistisch dekoriert wird (Venturi weiland zu den Plänen der Schloss-Arkaden: „It’s a good joke!“), desto teurer wird es für zukünftige Generationen, den „Schuppen“ anzumieten, der ihnen nicht gehört. Im Falle der Billig-Variante des Verbleibs in den alten, städtischen Gebäuden wäre die Stadt aber noch im Besitz der Gebäude und Grundstücke für öffentliche und Stadtbibliothek sowie der wunderschönen „Brücke“ – doch das ist nun wohl Schnee von gestern.
Stiftungen müssen sich sicherlich mit ihren Aufsichtsratsvorsitzenden gut stellen, selbst für den Fall, dass es sich dabei um ausgewiesene Dummköpfe handeln sollte – dafür muss man einfach Verständnis haben.
Doch auch öffentlich-rechtliche Stiftungen bewirtschaften öffentliche Gelder, und es tut schon weh, wenn Gelder, die eigentlich Kultur und Bildung fördern sollten, jetzt für postmodernen Schnickschnack ausgegeben werden und den Wohlstand von Großinvestoren mehren, die eigentlich der Förderung durch öffentlich-rechtliche milde Gaben nicht bedürfen. Es sei da an die „Neue Landschaftsordnung“ des Herzogtums Braunschweig vom 12. Oktober 1832 erinnert, quasi die Gründungsurkunde des Vereinigten Kloster- und Studienfonds:
§ 219. Der Klosterfonds soll mit dem, von der vormaligen Universität Helmstedt herrührenden, Studienfonds vereinigt und, Behuf Vereinfachung der Administration und thunlicher Kostenersparung, bei der herzoglichen Kammer zugleich mit dem Kammergute verwaltet, auch zu den Verwaltungskosten ein angemessener Beitrag geleistet werden.
§ 220. über die Verwaltung der vereinigten Kloster- und Studienfonds soll ein besonderer Etat, in der bei dem Kammergute angeordneten Form, aufgestellt, und eine abgesonderte Kassen- und Rechnungsführung angeordnet werden.
§ 221. Der Reinertrag dieses vereinigten Fonds soll, dessen Bestimmung gemäß, für Kirchen, Bildungsanstalten und wohlthätige Zwecke verwendet werden. Das Geschäft der Verwendung wird dem Finanzcollegio übertragen werden, welches dabei nach Maaßgabe der aufgestellten Etats und der Vorschriften des Staatsministeriums zu verfahren, und über die sämmtlichen, in die Hauptfinanzkasse fließenden, überschüsse aus der Administration besondere Rechnung zu führen hat.
§ 222. Die aus dem Kloster- und Studienfonds für das Museum zu Braunschweig und die Bibliothek zu Wolfenbüttel bisher gezahlten Ausgaben sollen ferner aus diesem Fonds gezahlt werden, wogegen diese Sammlungen, welche unveräußerlich sind, der Beförderung der Wissenschaft und Kunst gewidmet bleiben.
Aber das Thema „Stiftungen“, mit dem wir uns hier schon einmal beschäftigt hatten, ist ein eigenes und muss späterer Erörterung vorbehalten bleiben.