Der Rechtsstaat ist keine selbstverständliche Errungenschaft. Seine Zerbrechlichkeit ist uns gerade im zwanzigsten Jahrhundert vor Augen geführt worden.
– in einem Land mit als vorbildlich geltender Rechtsordnung. Den Aufbau einer annähernd zufriedenstellenden Rechtskultur in der Bundesrepublik haben wir vor allem dem schockartigen Erschrecken über das Versagen der Justiz zwischen 1933 und 1945 zu verdanken.
Was aber, wenn die Erinnerung an den Unrechtsstaat verblaßt? Helmut Kramer fordert zu einer intensiven Beschäftigung mit der jüngsten Rechtsgeschichte auf. Dabei würde zugleich eine wichtige Figur ins Blickfeld rücken: der Schreibtischtäter, wie er sich in den Juristen des Dritten Reiches in der wohl anschau lichsten Weise verkörpert.
Die juristische Zeitgeschichte mit ihren Beispielen des V ersagens von Juristen und der Irrtumsanfälligkeit der juristischen Methode muß endlich zum Gegenstand der Juristenausbildung und -fortbildung gemacht werden. Darüber muß das Thema u. a. über die Schul- und Erwachsenenbildung an die gesamte Öffentlichkeit herangetragen werden, unter anderem durch ein Aufklärungs- und Dokumentationszentrum. Publikation