Niederschmetternd geringe Beteiligung am Bildungs- und Teilhabepaket in BS

0
Naturhistorisches Museum Braunschweig Foto:Wikipedia

Von Hans Junge

Im Oktober 2019 veröffentlichte der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband seine Studie unter dem Titel: Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus

Das „Starke-Familien-Gesetz“ vom 01.08.2019 hat einige Verbesserungen gebracht. Die Studie bezieht sich ausschließlich auf die Teilhabe-Leistungen. Dieser Teil ist folgendermaßen geändert:

  • Erhöhung des Teilhabebetrages von 10 Euro auf bis zu 15 Euro monatlich. (Förderung der Teilhabe für Sport, Spiel, Geselligkeit, Kultur, musischer Unterricht, Freizeiten, z.B. Erstattung von Vereinsbeiträgen)

Die weiteren Änderungen des BuT:

  • Erhöhung des Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf von 100 Euro jährlich auf 150 Euro jährlich
  • Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung (kostenloses Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesstätten sowie kostenlose ÖPNV Fahrkarte)
  • Lockerung der Voraussetzungen zur Gewährung der Lernförderung: Nachhilfe ist auch dann möglich, wenn keine unmittelbare Versetzungsgefährdung besteht
  • Vereinfachtes Antragsverfahren durch Abschaffung der gesonderten Antragstellung mit Ausnahme der Lernförderung, die auch weiterhin gesondert beantragt werden muß
  • Lockerung des Sachleistungsprinzips: Leistungen können auch durch Direktzahlungen erbracht werden
  • Erleichterungen beim Abrechnungsverfahren für Schulen über die Möglichkeit von Sammelabrechnungen

85 % der über 6- bis unter 15jährigen der grundsätzlich Leistungsberechtigten profitieren bundesweit nicht von dieser Leistung. In Braunschweig waren es in dem untersuchten Zeitraum 2017 und 2018 mehr als 90%, die nicht davon profitierten.

Es handelt sich dabei immerhin um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums über eine antragsabhängige (Sach-)leistung und ist damit aus heutiger Sicht gescheitert. (Seite 8 der Studie). Allenfalls kann von einem Trostpflaster gesprochen werden, aber nicht von einer zufriedenstellenden Lösung. Und das angesichts von bundesdurchschnittlich 20% der Kinder unter 15 Jahren, die dauerhaft oder wiederkehrend von Armut bedroht, verarmt sind, und auch arm bleiben. In Teilen des Westlichen Ringgebietes und der Weststadt in Braunschweig ist die Armutsquote doppelt so hoch.

Drastische regionale Unterschiede in der Umsetzung des bundesgesetzlich normierten Rechtsanspruchs deuten darauf hin, dass das Hinwirkungsgebot – aktiv das Paket an Kinder und Eltern heranzutragen – sehr unterschiedlich von den Landkreisen und Städten angegangen wird.

Niedersachsen steht mit einer Quote von 12,2% schon schlechter dar als der Bundesdurchschnitt von 14,6%. Braunschweig hat hier mit 7,8% die rote Laterne verdient, obwohl die Stadt ein vom Rat beschlossenes Handlungskonzept gegen Kinderarmut hat. Die Nachbarstadt Wolfsburg steht dem gegenüber mit 55,2% gut dar. Warum also nicht von einer weitaus besseren Praxis lernen? Der Landkreis Verden gar hat eine Ouote von 91,3%. Zum Vergleich hat Schleswig-Holstein 45,3% und die Landeshauptstadt Kiel, vergleichbar groß wie Braunschweig, eine Quote von 65,1%.

Einige Kommunen haben Wege gefunden, die Teilhabeleistungen so niedrigschwellig zu gestalten, dass sie bekannt und einfach umsetzbar sind. Die Stadt Hamm setzt in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets auf Global- und Allgemeinanträge. Automatisch werden bei der Beantragung und Bewilligung der primären Geldleistung (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII und Asylbewerberleistungsgestz) alle BuT Leistungen, die über die sogenannte YouCard abgerechnet werden, bewilligt und auf die Karte gebucht. Dies gilt für alle Kinder in der Bedarfsgemeinschaft/Familie, unabhängig davon, ob sie die Leistung nutzen. Alle Anbieter können über die YouCard ihre Leistungen abbuchen. Keine Einzelanträge mehr. Antragstellung und Nutzung wird zusätzlich durch Bildungsbegleiter unterstützt. Die Stadt Hamm hat eine Quote von 92,9%.

Innerhalb des Systems lassen sich, wenn Anstrengungen unternommen werden, also durchaus vorzeigbare, funktionierende Strukturen aufbauen. Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, das für Kinder eine eigenständige, einkommensabhängige Grundsicherung politisch auf den Weg gebracht werden sollte.

Bis dahin ist es dringend erforderlich, dass sich alle am Verfahren Beteiligten, insbesondere die Stadtverwaltung und das Jobcenter in Braunschweig, der Herausforderung, einer wesentlichen verbesserten Umsetzung des derzeitigen Gesetzes stellen!

Wer Ideen und Vorschläge für eine verbesserte Praxis in Braunschweig hat, kann sich an Hans Junge, Mitstreiter in der Stadtteilkonferenz Westliches Ringgebiet, wenden.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.