Nach Ketchup- und Säure-Attacken: Prozess eingestellt

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David Janzen auf einer Kundgebung gegen rechte Gewalt, Juli 2019. Er und seine Familie sind auch jetzt immer noch Ziel rechtsradikaler Drohungen

Von David Janzen

Amtsgericht Braunschweig stellt Verfahren ein:

Kein Prozess gegen Neonazi nach Ketchup- und Säure-Attacken auf das Wohnhaus des Fachjournalisten David Janzen, dem damaligen Sprecher des Bündnis gegen Rechts Braunschweig.

Alle Ermittlungsverfahren wegen rechter Morddrohungen wurden zuvor bereits eingestellt

Anmerkung: Zur Verfahrenseinstellung siehe auch die Stellungnahme der Betroffenenberatung und der Mobilen Beratung.

Am 17.10.2019 wurde der Eingang eines Mehrfamilienhauses, in dem der damalige Sprecher des Bündnis gegen Rechts Braunschweig, David Janzen, mit seiner Familie wohnt, mit Ketchup beschmiert und eine ätzend riechende Flüssigkeit, vermutlich Essigessenz oder -säure, in den Briefkasten geschüttet.

David Janzen, der als freier Journalist seit Jahren zur rechten Szene recherchiert und publiziert, erlitt beim Öffnen des Briefkastens Atemwegsreizungen durch die Säure. In den Tagen zuvor waren regelmäßig extrem rechte Aufkleber, unter anderem der Neonazi-Gruppe „Kampf- und Sportgemeinschaft Adrenalin Braunschweig“ an die Tür, das Haus und die Umgebung geklebt worden. Einen Tag später, am 18.10.2019, wurde die Haustür erneut mit Ketchup bespritzt.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 30.12.2019 (Akt. 702 Js 56175/19) soll am 18.10.2019 der Neonazi und Kampfsportler Pierre B. von einer kurz zuvor installierten Überwachungskamera der Polizei dabei gefilmt worden sein, wie er das Ketchup an die Tür schüttete. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn daraufhin in 5 Fällen wegen Sachbeschädigung, in 3 Fällen wegen versuchter Sachbeschädigung und wegen Körperverletzung an und ging von einem besonderem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung aus.

Das Amtsgericht Braunschweig hat das Verfahren gegen Pierre B. jetzt allerdings nach §153 StPO gegen eine Geldauflage von 240,00 € eingestellt. Die Anregung des Anwaltes von David Janzen, RA Rasmus Kahlen aus Göttingen, ihm zumindest aufzuerlegen die Geldstrafe an den Geschädigten zu zahlen, wurde vom Gericht nicht aufgegriffen. Die Ermittlungsverfahren wegen der Morddrohungen im Video und an der Tür waren bereits 2019 eingestellt worden.

Bereits im Juni 2019, kurz nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, hatte ein Neonazi von „Adrenalin Braunschweig“ in einem Video gedroht: „Gestern Walter, heute Janzen“. Wenig später wurde „Wir töten dich! Janzen“ an die Haustür geschrieben und Aufkleber von „Adrenalin Braunschweig“, die einen stilisierten Schlagring zeigten, an der Tür hinterlassen. In diesen beiden Fällen wurden die Ermittlungsverfahren ebenfalls eingestellt.

David Janzen zur Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht:

„Die bittere Erkenntnis nach monatelangen Bedrohungen und Aktionen der Neonazis gegen mich und meine Familie ist, dass die Täter ohne wirkliche Konsequenzen davonkommen. Ob Morddrohungen im Netz oder an der Haustür, die Ketchup- und Säureattacke, das Aufstellen von Kerzen und Grabkerzen mit meinem Porträt, Drohschreiben mit einem gezeichneten Galgenstrick oder die dutzenden Nazi-Aufkleber am Haus, fast alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Mal, weil die Polizei keine Täter ermittelt konnte, mal wurde von einer Anklage abgesehen, weil Täter bereits anderweitig verurteilt wurden. Und selbst in diesem Fall, wo die Polizei einen Verdächtigen sogar bei einer seiner Taten gefilmt hat, wird das Verfahren gegen eine lächerliche Geldauflage eingestellt. Das ist ein Versagen der Justiz und ein fatales Signal an die Neonazi-Szene.“

David Janzen kritisiert auch das Verhalten und die Ermittlungen der Polizei:

„Ich hatte das Gefühl, dass vor erst der öffentliche Druck dazu geführt hat, dass die Polizei die Bedrohungen der Neonazis gegen mich  ernst genommen hat. Immer wieder wurde mir gegenüber geäußert, das Verkleben der Aufkleber an unsere Haustür sei ja keine Straftat. Selbst als mir ein vergammelter Schweinekopf zugeschickt wurde, musste ich mit einem Beamten am Telefon darüber streiten, was das den für eine Straftat sei. Gleich nach den Ketchup-Attacken äußerte ein Polizeisprecher in der Lokalpresse, dass hier ja gar keine Sachbeschädigung vorläge, da die Tür von den Ketchup-Resten gereinigt werden konnte. Als die Wohnung des Verdächtigen durchsucht wurde, höhnte dieser dann auch selbstsicher, dass die ihm vorgeworfenen Taten ja gar nicht strafbar seien. Verwundert bin ich auch, dass die Polizei zunächst die Wohnung des Neonazis aufsuchte um sie zu durchsuchen, dann aber einfach unverrichteter Dinge wieder wegging, weil niemand öffnete. Dabei war der Neonazi da sogar zu Hause und hatte mitbekommen, dass die Polizei vor der Tür stand. Erst einen Tag später wurde die Wohnung dann durchsucht. Auch die am Tatort gesicherten Spuren des Ketchups und der in den Briefkasten geschütteten Flüssigkeit konnten nicht analysiert und mit der beim Verdächtigten sichergestellten Ketchupsorte verglichen werden, da die Kriminaltechnik nur ein minimale Menge mit Wattestäbchen abgerieben hatte. Ein unübliches Vorgehen, wie das LKA bemängelte.“ Auch nach den beiden Ketchup-Attacken auf die Haustür stand David Janzen weiter im Fokus rechter Bedrohungen: Immer wieder wurden Aufkleber an das Haus verklebt, im März 2020 wurden Kreuze und Grabkerzen mit einem Porträtfoto von ihm vor die Tür gestellt, im Juni 2020 wurde ihm ein vergammelter Schweinekopf zugeschickt, im Oktober wurde ein Zettel mit einem Galgenstrick in den Briefkasten geworfen.

Ende Mai 2020 erwirkte David Janzen dann mit Hilfe des Anwaltes Nils Spörkel aus Göttingen ein gerichtliches Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen Pierre B., der sich ihm und dem Haus für sechs Monate nicht mehr nähern durfte. Seitdem gab es nur noch vereinzelte rechte Aktionen an seinem Wohnhaus.

David Janzen stellt fest:

„Ich bin froh, dass es bei mir jetzt ruhiger geworden ist. Ich habe auch das Gefühl, dass die Polizei Braunschweig etwas wachsamer und sensibler im Umgang mit Betroffenen rechter Bedrohungen geworden ist. Allerdings haben die Neonazis ja nicht aufgehört mit ihren Einschüchterungsversuchen, sondern nach meinem Rücktritt als Sprecher des Bündnis gegen Rechts ihren Fokus weg von mir auf andere dort Engagierte gerichtet. Braunschweig hat weiter ein Problem mit dem aggressiven und provokanten Auftritten dieser kleinen Gruppe von Neonazis. Da ist nicht nur die Stadtgesellschaft gefragt, sondern auch konsequentes Handeln der Behörden und der Justiz. Aber daran mangelt es offensichtlich noch allzu oft.“

Hinweis:

Am 2.12.2021 findet vor dem Amtsgericht Braunschweig noch ein Prozess gegen Florian G. wegen Körperverletzung statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Schweinekopf verschickt zu haben (Aktz. NZS 5 Cs 701 Js 28712/20). Florian G. ist 2015 in die „Jungen Alternative“, dem Jugendverband der AfD eingetreten und war u.a. mehrmals Teilnehmer an Veranstaltungen der AfD Braunschweig und an Versammlungen des Braunschweiger PEGIDA-Ablegers BRAGIDA. Nach eigenen Angaben war er eine Zeit lang Betreiber der Facebook-Seite „Tierfreunde gegen die Antifa“. Er gehörte zuletzt zum Umfeld von Pierre B.

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