Mietendeckel ist verfassungswidrig

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Bundesverfassungsgericht Pixabay

Der sog. „Berliner Mietendeckel“ darf nicht mehr angewandt werden: Die Verfassungsrichter des 2. Senats erklärten ihn für verfassungswidrig. Die wesentliche Begründung: Die Länder dürfen es nicht regeln, weil der Bund das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt hat.

“Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

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