Meldepflichtiges Ereignis bei Eckert & Ziegler: Radioaktive Abluft im Dezember zu hoch!

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Eckert & Ziegler musste dem Umweltministerium am 17.12.2020 mitteilen, dass der maximal zulässige radioaktive Abluftwert für das Nuklid C-14 im Dezember überschritten wurde (siehe Meldepflichtiges Ereignis bei Braunschweiger Unternehmen)

Laut der aktuellen Abluftverordnung darf Eckert & Ziegler monatlich maximal 25 Millionen Becquerel dieses radioaktiven Stoffes über den Kamin A4 in die Umwelt freisetzen. Allein in der 50. Kalenderwoche waren es für das radioaktive C-14 mehr als diese 25 Millionen Becquerel, wohlgemerkt in enger Nachbarschaft zu Wohnhäusern und Schulen.

Besonders brisant: die erst gerade aktuell angepasste Abluftgenehmigung bei Eckert & Ziegler erlaubt, dass radioaktive Stoffe in sehr hohem Maße über die Schornsteine in die Luft freigesetzt werden dürfen. Die genehmigten Werte liegen insgesamt über dem 500-fachen der Strahlenschutzverordnung (siehe Tabelle 4+6 der StrSchV). Das Umweltministerium hat diese Diskrepanz bisher nicht aufgeklärt, obwohl dies von den Klägern gegen die Strahlengenehmigung im laufenden Gerichtsverfahren explizit gefordert worden ist.

Mit dem aktuellen Vorfall beschert Eckert & Ziegler den Bürger*innen im Braunschweiger Land ein makaberes Weihnachtsgeschenk und macht noch einmal deutlich: Die radioaktive Abluft stellt auch im sogenannten Normalbetrieb ein Problem dar. Ein großer Störfall könnte in einer Katastrophe enden

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