Ich möchte den Beitrag um den „Rechtsstreit um Flughafen-Ausbau“ vom 14.03.2007 ergänzen:
Auch zwei Bienroder Bürger werden gegen die geplanten Ausbaumaßnahmen zum 15. März Klage erheben. Da es in dieser Klage um die schädlichen Auswirkungen des zu erwartenden Flugverkehrs auf die betroffenen Bürger geht, ist ein sog. Eilantrag nicht erforderlich. Deshalb bleibt für die Einreichung der Begründung dieser Klage an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch Zeit.
Die Bienroder Bürger werden von dem Berliner Rechtsanwalt Karsten Sommer vertreten, der die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Braunschweig e.V. schon seit längerer Zeit berät.
Soweit es sich bei den Klagegründen um die Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit des Flughafenausbaus geht oder z.B. um den genehmigten Nachtflugbetrieb, sind die Argumente ähnlich wie in Ihrem Bericht geschildert. Deswegen gibt es auch eine Kooperation unter den beiden mit der Klage beauftragten Rechtsanwälten Nebelsieck und Sommer.
Wolfgang Born
Vorsitzender der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Braunschweig e.V.