Bundesverwaltungsgericht untersagt IHKs allgemein-politische Äußerungen
Der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich Industrie- und Handelskammern nicht mehr zu allgemein-politischen Fragen äußern dürfen. Es sei zu erwarten, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg künftig ihre – oft recht schlichte und argumentenschwache – Propaganda für Planung und Bau einer A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg unterlassen werde.
Laut LBU-Vertreter Eckehard Niemann wären der Region ohne diesen A-39-Lobbyismus der IHK viele falsche Versprechungen und Weichenstellungen erspart geblieben – zugunsten wirklich realistischer und regionaldienlicher Verkehrsprojekte im Bereich von Bahnausbau, ÖPNV und bedarfsgerechtem 2+1-Ausbau von Bundesstraßen.
Niemann verweist in diesem Zusammenhang auch auf IHK-eigensüchtige Zwecke der A-39-Propaganda: Die Kammer habe offenbar ein Thema gesucht, das vielen IHK-unzufriedenen Unternehmern doch noch eine Sinnhaftigkeit von Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag vermitteln sollte. Zudem wolle die IHK-Spitze wohl mit dem Thematisieren einer A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg gegen Bestrebungen aus dem Raum Wolfsburg vorgehen, die einen Wechsel zur IHK Braunschweig befürworteten.
Die Repräsentanz der IHK und ihrer überproportional vielen Logistik-Unternehmer in ihrer Spitze werde zudem auch noch durch die frappierend niedrige Mitglieder-Beteiligung bei IHK-Wahlen (2019: 8.7%) in Frage gestellt.
Hinzu komme das Dilemma, dass eine Zwangsmitgliedschaft bei allgemein-politischen IHK-Verlautbarungen zur massiven Benachteiligung von Mitgliedern und deren Anliegen führe. Viele Unternehmen, deren geschäftliche Zukunftsaussichten unter einer A 39 leiden würden, mussten bisher Zwangsmitglieder in einer Pro-A-39-Lobby-Kammer bleiben. Ein solcher Konflikt habe jetzt zum Erfolg der Klage eines IHK-Mitglieds vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt.
Der LBU verwies in diesem Zusammenhang auf den ganz anderen Umgang der Landwirtschaftskammer mit den A-39-Planungen: Obwohl ein Gutachten über die Betroffenheit von Landwirten zu der Aussage führte, die für die Landwirtschaft beste Variante einer A 39 sei „Keine A 39″, halte sich die Landwirtschaftskammer in dieser politischen Frage zurück.
Diese Zurückhaltung sei künftig auch von den Verantwortlichen der IHK Lüneburg-Wolfsburg zu erwarten – gerade auch angesichts der von „Fridays for Future“ und vielen anderen gesellschaftlichen Bewegungen angemahnten Verkehrswende und Klimaneutralität.