Am 25. März 2014 hatte die Präsentation für Minna Fasshauers Stolpersteins im Roten Saal stattgefunden. Vorgetragen hatte Heide Janicki von der VVN, welche auch den Antrag auf die Verlegung des Stolpersteins gestellt hatte. Er sollte am 22. Juni vor Minna Faßhauers letztem Wohnsitz in der Hugo-Luther-Straße verlegt werden. Kulturdezernentin Frau Dr. Hesse saß im Roten Saal dabei und hörte sich alles an.
Zuständig für die Verlegung von Stolpersteinen ist der jeweilige Bezirksrat, in diesem Falle Westliches Ringgebiet. Er tagte am 2. Juni und erhielt kurzfristig eine Mitteilung der Verwaltung, dass die Stolpersteinverlegung zu vertagen sei. Begründung: Angeblich ungenaue Angaben über die Dauer der KZ-Haft sowie das noch immer strittige Urteil, das in der Weimarer Republik gegen die ehemalige Ministerin des Freistaats Braunschweig ergangen war. Es soll das Ergebnis von Biegels Recherchen zum Zeitraum 1918-33 abgewartet werden. Die Folge: Eine Verlegung des Stolpersteins wird in diesem Jahr nicht mehr stattfinden. Ratsfrau Gisela Ohnesorge will nachhaken, was hinter dieser Intervention steckt.
Bei den KZ-Daten scheint es sich um eine Differenz von Tagen zu handeln. Zum Gerichtsurteil hatte die Stadt in ihrem Schreiben einleitend festgestellt, dass dies für die Stolpersteinverlegung keine Rolle spiele.
In der Tat: Es geht allein um die KZ-Überlebende Minna Faßhauer, die für ihre Leiden mit einem Stolperstein geehrt werden soll.
Der ehemalige NPD-Studentenfunktionär Dr. Hoffmann erhält mit SPD-Unterstützung die höchste Auszeichnung des Landes Niedersachsen. Und gleichzeitig verweigert seine Verwaltung einem Nazi-Opfer die längst fällige Anerkennung.