Info der Verbraucherzentrale für gesetzlich Krankenversicherte: Lohnt sich Vorauszahlung für Zuzahlungen noch?

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Lohnt sich Vorauszahlung für Zuzahlungen noch? Information der Verbraucherzentrale für gesetzlich Krankenversicherte

Hannover, 19.12.2012. Ab dem 1. Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr. Dies kann Auswirkungen für gesetzlich Krankenversicherte haben, die bisher eine Vorauszahlung zur Abgeltung aller Zuzahlungen (Medikamente, Heilbehandlungen, etc.) an ihre Kasse leisten. Die Verbraucherzentrale rät Versicherten, insbesondere Personen mit geringem Einkommen, zu überprüfen, ob sich für sie diese Vorauszahlung noch rechnet. Denn der Gesamtbetrag der Zuzahlungen reduziert sich ab 2013 um die Praxisgebühren. Vollständiger Text der Information.

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.

Herrenstr. 14

30159 Hannover

Tel.: (0511) 9 11 96-21

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

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