Mit einem Beitrag aus einer Prozessbeobachtung des Braunschweig-Spiegels
Der systematische Massenmord in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches fand nicht durch einzelne, wenige Täter statt, sondern nur durch die Unterstützung von tausenden Mittätern. Lange konnte die deutsche Justiz dieser historischen Tatsache nicht gerecht werden. Durch Generalstaatsanwalt Fritz Bauer wurden bei den Frankfurter Auschwitz Prozessen 1963 zum ersten Mal Angeklagte für Beihilfe zum Mord vor ein deutsches Gericht gebracht. Doch schon damals kam es, trotz umfassender Erkenntnisse, nicht zu einer Prozessflut – im Gegenteil: die Strafverfolgung von NS-Verbrechern nahm sogar ab. Informationen
Einer der letzten Prozesse gegen einen KZ-Aufseher fand 2016/17 am Landgericht Detmold gegen den 94jährigen Reinhold Hanning statt. Der Braunschweig-Spiegel war seinerzeit dabei und schrieb Berichte zum Prozess: „Auschwitzprozess gegen KZ-Aufseher: Die Urteilsbegründung in allen grausamen Details„.