Auschwitzprozess gegen KZ-Aufseher: Die Urteilsbegründung in allen grausamen Details

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Verletzliche Blumen in einer furchtbaren Umgebung Foto: Uwe Meier

Besonders in der heutigen Zeit des Wiedererstarken des Rechtsextremismus´ und der Relativierung deutscher Schuld an den Massenmorden, lässt die Urteilsbegründung aus einem der letzen KZ-Aufseherprozesse aufhorchen und innehalten. Die Begründung zum Urteil (PDF) lässt an Deutlichkeit und Benennung der Verantwortlichkeit kaum Wünsche offen, zumal in den 70 Jahren zuvor von deutschen Gerichten anders geurteilt wurde. Selten diese Klarheit – ohne wenn und aber.

Der Rechtspopulismus in Europa ist zweifellos auf Erfolgskurs. Er, und in seinem Gefolge rechte bis ultrarechte politische Parteien in Europa und den USA gehen in der Regel einher mit rassistischen, nationalistischen und neoliberalen Forderungen oder politischen Politiken.

Während in einigen Ländern Rechtspopulisten bereits an der Macht sind und teilweise die Demokratie begonnen haben zu demontieren (Polen, Ungarn, Türkei) oder sich anschicken dieses zu tun (USA), verharrt die „Alternative für Deutschland“ (AfD) im erwünschten oppositionellen Status. So erkennbar auf dem derzeit stattfindenden Parteitag in Köln. Auch wenn aus taktischen Gründen bis zur Bundestagswahl etwas Ruhe in die Partei einkehren wird – der Ungeist ist längst aus der Flasche. Und der heißt Björn Höcke.

Diesen Rechtsextremisten in der AfD, setzt der Braunschweig-Spiegel die Urteilsbegründung (link) aus dem Auschwitzprozess gegen einen SS-Wachmann aus dem KZ und Vernichtungslager Auschwitz entgegen. Der B-S berichtete von diesem Prozess, in dem auch jüdische NebenklägerInnen auftraten. „Ein historisches Urteil im vielleicht letzten Auschwitzprozess

Hier lesen Sie die beeindruckende mündliche Urteilbegrünung nach dem Urteil von der Richterin Frau Gudda.

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