Energieeinsparverordnung verabschiedet

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Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch die Novelle der Energieeinsparverordung (EnEV) mit den vom Bundesrat geforderten Änderungen. Ab 2016 sollen Neubauten 25 Prozent weniger Primärenergie benötigen als momentan vorgeschrieben. Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien erhält der Energieausweis einen höheren Stellenwert. Die Anforderungen für Sanierungen ändern sich durch die Novelle nicht. Die neue EnEV soll voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft treten.

 Die Bundesregierung will bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Die Verabschiedung der EnEV-Novelle ist ein Schritt in diese Richtung. Ab dem 1. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben und zwar um durchschnittlich 25 Prozent beim Jahres-Primärenergiebedarf und um durchschnittlich 20 Prozent bei den Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle. Sanierungsvorhaben betrifft die Verschärfung nicht. Explizit in den Text aufgenommen wurde (unter §1), dass parallel zur EnEV Instrumente, wie eine Modernisierungsoffensive für Gebäude, ein Sanierungsfahrplan und Förderprogramme, eingesetzt werden sollen. Der Bundesrat fordert hierzu, Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro pro Jahr auszustatten, zu verstetigen und in den Bundeshaushalt zu überführen.

Energieausweis soll wirksamer werden

In Zukunft müssen Energieausweise potenziellen Käufern und Mietern zum Zeitpunkt einer Gebäudebesichtigung vorgelegt werden. Bisher hieß es nur, dass sie zugänglich gemacht werden müssen. Darüber hinaus werden in den Ausweisen Effizienzklassen, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, eingeführt. Solche energetischen Kennwerte sollen dann auch in Immobilienanzeigen erscheinen. Die Pflicht, Energieausweise auszuhängen, wird ausgedehnt.

Novellierte EnEV wird Mitte 2014 bindend

Am 11. Oktober 2013 hatte der Bundesrat zur Änderung der Energieeinsparverordnung der Bundesregierung weitgehend zugestimmt. Seine Änderungswünsche hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 16. Oktober akzeptiert. Damit wurde das Verordnungsgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Als nächstes wird der Text redaktionell aufbereitet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das könnte noch in diesem Jahr geschehen. Sechs Monate nach der Verkündung tritt die novellierte EnEV in Kraft, voraussichtlich im Frühsommer 2014.

Alle Änderungen im Detail sind in der vorläufigen nicht amtlichen Fassung nachzulesen.

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