Der Unrechtsstaat?

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Bernd Kasper / pixelio.de

War die DDR ein Unrechtsstaat? Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder sind sich in der aktuellen Diskussion nicht ganz einig. Die Ministerpräsidenten Frau Schwesig (SPD) und Bodo Ramelow (Die Linke) finden nicht, dass man den Begriff „Unrechtsstaat“ für die DDR verwenden sollte. Diese sei zwar eine Diktatur gewesen, „Unrechtsstaat“ werde aber von vielen Ex-DDR-Bürgern als herabsetzend empfunden. Herr Kretschmer (CDU) widerspricht dieser Aussage. Was nehmen wir als Maßstab für diesen Stempel „Unrechtsstaat“? Sicher auch die Spitzeltätigkeit eines Staates seinen Bürgern gegenüber.

Dass die DDR einer ausgeprägten Spitzeltätigkeit nachging ist bekannt. Weniger bekannt ist die höchst intensive Spitzeltätigkeit in der alten BRD. Dazu gibt es umfangreiche Erkenntnisse auf der Grundlage begrenzten Forschungsmaterials. Es könnte noch mehr Material dazukommen, denn noch sind die Archive unserer Geheimdienste nicht geöffnet. Dazu kommt: Trotz Verbot wird anscheinend seit Jahren Geheimdienstmaterial illegal geschreddert. Spitzeltätigkeit taugt als Bewertungsmaßstab für einen „Unrechtsstaat“ also nur begrenzt, und wenn, dann auch für die BRD, denn wir haben den Artikel 10 GG (Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich). Der Artikel 10 GG ist vielfach verletzt worden und wird weiter verletzt. Ist die vergangene BRD und unser Deutschland also hinsichtlich der Spitzeltätigkeit ein „Unrechtsstaat“?

Prof. Dr. Josef Foschepoth vom Historischen Seminar der Universität Freiburg, veröffentlichte 2012 eine vielbeachtete Studie: „Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik“ .

Die Monographie erschien im Herbst 2012 bei Vandenhoeck & Ruprecht und liegt inzwischen in 2. Auflage vor. Dieses Buch kann den Blick auf die west- und die gesamtdeutsche Zeitgeschichte in mehrfacher Hinsicht verändern. „zeitgeschichte / online“wollte gern mehr darüber erfahren Es entstand ein Interview, das Jan-Holger Kirsch (JHK) und Achim Saupe (AS) am 9. April 2013 in der Humboldt-Universität zu Berlin führten.

Auszüge

Foschepoth …. Die Überwachungsmaßnahmen umfassten eine Größenordnung, die man sich kaum vorstellen kann – und die vor allem mit dem Grundgesetz (GG) nicht vereinbar war. Schließlich heißt es in Artikel 10: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“

Foschepoth: …. Wir können jetzt aber nicht mehr behaupten: Überwacht wurde nur in der DDR. Nun fangen die Fragen an: Wie bewerte ich die Überwachungspraktiken in einer Diktatur beziehungsweise jene in einem Rechtsstaat?“

Foschepoth: Etwas salopp formuliert könnte man sagen: Auch in Sachen Überwachung waren wir besser als die DDR. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die DDR nicht mehr existiert.“

„… Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses existiert in Deutschland faktisch nicht mehr.“

…. Staatssekretär Walter Hallstein … im Bundestag: „Durch deutsche Stellen wird der Post- und Fernmeldeverkehr nicht überwacht.“ 1962 äußerte Bundespostminister Richard Stücklen: „Er könne reinsten Gewissens erklären, dass die Deutsche Bundespost nicht einen einzigen Fall einer Indiskretion oder des Verrats postalischer Geheimnisse kenne in den letzten 15 Jahren.“

Foschepoth: …, die in der Notstandsgesetzgebung versteckte Änderung des Grundgesetz-Artikels 10 erlaubte sehr, sehr weitgehende Eingriffe.

Foschepoth: Je tiefer man in diesen Forschungsbereich einsteigt, umso größer wird er. Gerade wenn Sie die Entwicklung nach 1990 weiterverfolgen, nehmen Material und Falldichte ungeheuer zu. Ich habe unter anderem eine Grafik über den Einsatz der Post- und Telefonüberwachung in der Strafverfolgung erstellt. Die Kurve geht ausnahmslos steil nach oben.

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