„Dancing on my own“ im DAS KULT

0

Von Thomas Hirche, Theaterdirektor

Du willst endlich mal wieder tanzen?
Eine kesse Sohle aufs Parkett legen?
Deine Wohnung ist zu klein?
Bei Zimmerlautstärke kommt man nicht in das übliche Tanzvergnügen?


Kein Problem!

Miete für eine Stunde am Abend DAS KULT ganz privat.  Das KULT bietet täglich für eine Stunde, einem Haushalt und einer weiteren Person, die einmalige Gelegenheit, eine eigene Mini-Tanz-Party zu zelebrieren. Egal ob Tango, Walzer, schwofen, Cha-Cha-Cha, sogar Rollstuhlfahrer haben die Chance, sich im Tanze zu drehen.

Und so einfach geht es:
– Du stellst deine Lieblingsliste deiner Tanzlieder auf deinem Laptop oder einem USB-Stick zusammen.
– Deine Musik wird über die Hausanlage vom DAS KULT abgespielt. Du tanzt auf 80 m2  für 60 Minuten. 
– Dein „Dancing on my own“ kann jeden Abend ab 19 Uhr bis einschließlich 23 Uhr, stündlich stattfinden – solange der Lockdown noch anhält.
Dancefloor-Gebühr: 60 Minuten 50€, inklusive 1 Getränk.

weitere Getränke nach Wunsch, Abrechnung nach Verbrauch. 


DAS KULT ist im Besitz von Raumlüftern. Alles findet unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln statt. Selbstverständlich wird DAS KULT regelmäßig gereinigt und es sind ausreichend Desinfektionsmittel vorhanden. Nach 60 Minuten wird der Raum zusätzlich gelüftet.

jetzt anmelden: info@daskult-theater.de oder 0531-7076547



Vorschriften der Landesregierung

Ab wann bin ich ein Haushalt?

Wenn ich mit jemandem zusammen bin (Partner/in), oder nur, wenn wir zusammenwohnen?


Entscheidend ist der feste, auf Dauer angelegte Zusammenschluss. Nicht zusammenwohnende Paare sind auch dann als ein Haushalt anzusehen, wenn sie zumindest an einigen Tagen gemeinsam in einer Wohnung, einem Haus leben.


Ändert sich durch die neue Verordnung etwas in den Kontaktbeschränkungen?


Nein, in den Kontaktbeschränkung/Abstandsgebot wird ein bislang bereits geduldetes Verhalten als ausdrücklich zulässig klargestellt.Eine Person darf sich auch mit den zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren zusammen mit einem anderen Haushalt treffen. Dies gilt für den öffentlichen Bereich ebenso wie für die private Wohnung oder das eigene Grundstück.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.