Das 2007 unter der Federführung der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen eingeführte Elterngeld ist ein Erfolgsmodell, das mittlerweile in zahlreichen europäischen Ländern kopiert worden ist. Seine Zwecke, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, Vätern mehr Zeit für ihre Kinder zu geben und damit die Zementierung tradierter Rollenmuster aufzubrechen und mehr jungen Paaren die Familiengründung und weitere Familienplanung zu erleichtern, hat das Elterngeld definitiv erreicht.
Allerdings ist festzustellen, dass das Elterngeld seit seiner Einführung in seiner Höhe und in seinen Einkommensgrenzen nicht angepasst worden ist, und das trotz zwischenzeitlich deutlich gestiegener Löhne und allgemeinen Lebenshaltungskosten, gerade in Zeiten einer Rekordinflation.
Daher fordert die CDA im Landesverband Braunschweig:
a) eine einmalige deutliche Erhöhung der Höchstgrenze für das Elterngeld, die auf Basis der durchschnittlichen Steigerungsrate der Einkommen von 2007 bis 2023 berechnet werden soll;
b) eine einmalige deutliche Erhöhung des Mindestelterngeldes, das sich prozentual mind. im selben Verhältnis wie derzeit zur Höchstgrenze verhalten soll,
c) die Verankerung eines Automatismus, dass die maximale Elterngeldhöhe (und damit auch die Höhe des Mindestelterngeldes) an die Inflationsrate, die durchschnittliche Lohnsteigerung oder – in Analogie zur Forderung der CDA Bund zur Reform des Mindestlohnes – an der durchschnittlichen Erhöhung des Mindestlohnes orientieren soll (s. hier).
d) die Erhöhung des Höchstbezugseinkommens von 300.000 € für Paare bzw. 250.000 € für Alleinerziehende in Analogie zu den Erhöhungen unter b) bzw. c). Die derzeit von Familienministerin Paus geplante Reduzierung des Höchstbezugseinkommens auf 150.000 € lehnen wir strikt ab.