Reisebericht Kolumbien: Die Suche nach dem besten Kakao

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Frische Kakaofrucht mit den in einem schmackhaften Gewebe eingepackten Samen (Kakaobohnen) Foto: Kristof v. Anshelm Im Oktober 2017 waren die zwei Braunschweiger Kristof...

Weihnachtsgeschenke: Tipps zu Umtausch und Reklamation

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Gut zu wissen – Verbrauchertipp
Das Sweatshirt mit Comicmotiv, das falsche Tablet oder die zu kleine Jacke: Nicht alles, was zu Weihnachten verschenkt wurde, gefällt oder passt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.

Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht. Viele Händler tauschen jedoch aus Kulanz so manches Geschenk um. Zu welchen Bedingungen dies erfolgt, entscheidet der Händler. „Er kann beispielsweise statt des Umtauschs auch einen Warengutschein anbieten. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich den Umtausch oder die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen und diesen sorgfältig aufbewahren“, sagt Irina Prosenok, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Ist die Ware nicht in Ordnung, also das Smartphone-Display ist defekt oder der Pulli hat einen Zug-Faden, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. „Er kann vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren, und zwar kostenlos für den Verbraucher“, stellt die Verbraucherberaterin klar. Erst wenn die Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft ist oder die Reparatur zweimal fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Zwei Jahre lang hat der Käufer die Möglichkeit, bei Neukäufen seine Ansprüche nach dem Gewährleistungsrecht beim Händler geltend zu machen.

Der unfaire Weihnachtsmarkt

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Der braunschweiger Weihnachtsmarkt ist einer der schönsten Norddeutschlands - so sagt man. Er ist hoch erfolgreich, indem er Hunderttausende oder gar Millionen BesucherInnen...

Verbraucherzentralen ermitteln Schlüsseldienstpreise

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Bundesweiter Marktcheck soll Abzocke vorbeugen

 Preiserhebung bei 600 seriösen Schlüsseldiensten in Deutschland
 Einfache Türöffnung kostet in Niedersachsen durchschnittlich 70 Euro
 Kontrolle von Google-Anzeigen wünschenswert – schwarze Schafe aussortieren

In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen Preise von 600 seriösen Schlüsseldiensten erhoben. Mit Hilfe der Kostenübersicht können sich Verbraucher ein besseres Bild davon machen, welche Preise in ihrem Bundesland angemessen sind. Unseriöse Dienste werben häufig mit günstigen Preisen ab 9 Euro für eine einfache Türöffnung, verlangen vor Ort dann aber drei- bis vierstellige Beträge. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert Google auf, Anzeigenkunden stärker zu kontrollieren und unseriösen Anbietern keine Plattform für Werbung zu bieten.
Fragwürdige Angebote und überhöhte Preise bei Schlüsseldiensten sind immer wieder ein Ärgernis. In einer repräsentativen Umfrage im Herbst 2017 haben die Verbraucherzentralen die Preise einer einfachen Türnotöffnung ermittelt. „Die Ergebnisse machen deutlich, was eine Türöffnung kosten darf und wo Abzocke beginnt“, sagt Irina Prosenok von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Betroffene können sich bei der Preisvereinbarung und bei der Bewertung der Rechnung daran orientieren.

Haushalt 2018: Grüne kritisieren Ausstieg der CDU

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„Für die aktuelle Erklärung der CDU-Ratsfraktion zum Auftakt der Haushaltsdiskussion haben wir kein Verständnis. Wir finden das Verhalten und die Begründung der CDU fragwürdig und wenig nachvollziehbar. Die Beratungen in den Ausschüssen haben gerade erst angefangen und die CDU begibt sich schon in die „Schmollecke“. Und das nur, weil die SPD dem CDU-Globalantrag zum verschärften Defizitabbau und zu anhaltenden Einsparmaßnahmen nicht pauschal zustimmen wollte. Das wirkt auf uns wie ein billiger Erpressungsversuch und nicht wie seriöse Haushaltspolitik. Noch dazu auf Hinterzimmer-Niveau, denn eine ergebnisoffene Debatte in den Ratsgremien über ihren Grundsatzantrag scheint die CDU ja vermeiden zu wollen.

Mit dieser Verweigerungshaltung hat die CDU ein klassisches Eigentor geschossen, zumal ihre Argumentation auf wackeligen Füßen steht. Aus dem prognostizierten Haushaltsergebnis 2018 auf ein „strukturelles Defizit“ zu schließen ist u. E. abwegig. Ohne allzu sehr ins Detail gehen zu wollen: Ein „strukturelles Defizit“ stellt eine langfristige Fehlentwicklung dar, keine einmalige Schieflage bzw. Momentaufnahme. Unter einem „strukturellen Defizit“ verstehen wir ein dauerhaftes Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem dürfte auch der CDU bekannt sein, dass ein Haushaltsentwurf niemals eine Punktlandung ist, sondern immer nach oben oder unten korrigiert wird. So hatte die Finanzverwaltung für das Jahr 2016 ein Minus von 15 Millionen Euro vorhergesehen, in Wirklichkeit schloss der Haushalt in diesem Jahr aber mit einem Plus von 19,8 Millionen Euro ab (Differenz: 34,8 Mio. €). Im Jahr 2017 ist die Differenz zwischen eingeplantem Defizit (31,4 Mio. €) und prognostiziertem Überschuss (15,4 Mio. €) sogar noch höher (46,8 Mio. €). Von einem „Abrutschen in die Schuldenfalle“ kann – mit Blick auf diese Zahlen – aktuell keine Rede sein.

Warnung: Falsche Energieberater in Niedersachsen unterwegs

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Dubiose Vermittler versprechen hohe Einsparungen und kassieren 30.000 Euro für neue Heizungsanlage
Haustürgeschäfte, etwa untergeschobene Energielieferverträge, sind seit Jahren ein Problem. Jetzt versucht ein Energievermittler sogar, ganze Heizungsanlagen an der Haustür oder bei Verkaufsveranstaltungen zu veräußern. Die angeblichen Berater verlangen für ihre Leistungen bis zu 30.000 Euro. Meist überblicken die Verbraucher gar nicht, was sie unterschreiben – der finanzielle Schaden ist immens. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen warnt davor, Verträge ungeprüft abzuschließen.
In Niedersachsen häufen sich Beschwerden über angebliche Energieberater. An der Haustür oder bei privaten Verkaufsveranstaltungen bieten sie komplette Heizungs-anlagen inklusive KfW-Förderung an. „Fachkenntnisse können sie in der Regel nicht nachweisen. Meist handelt es sich um angelernte Hausfrauen, die eine Art Verkaufsparty bei Verbrauchern organisieren“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpretin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Mit kurzen, handschriftlich erstellten Wirtschaftlichkeitsrechnungen machen sie Hausbesitzern dann glaubhaft, es lasse sich innerhalb kurzer Zeit eine große Summe an Heizkosten sparen“, so Preuschoff.

Vegetarische und vegane Ersatzprodukte im Test

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Kennzeichnung mangelhaft, Gesundheitswert teils fragwürdig.  Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt Mängel bei vegetarisch-veganen Ersatzprodukten.  Fast 80 Prozent der Fleisch- und Wurstersatzprodukte enthalten zu viel Salz Kennzeichnung oft nicht ausreichend, gesetzliche Vorgaben erforderlich Getreidebratling, Lupinen-Bratwurst oder Soja-Eis –vegetarische und vegane Ersatzprodukte haben die Regale deutscher Supermärkterobert. Das Angebot nimmt stetig zu, die Ersatzbasis der Produkte wird immer vielfältiger. Doch wie sind Kennzeichnung und Gesundheitswert einzuordnen? Das hat ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen untersucht. Insgesamt wurden 50 Fleisch- und 51 Wurstersatzprodukte sowie 26 Alternativen für Milchprodukte unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis:
Die Kennzeichnung ist oft mangelhaft. Auch der von vielen Verbrauchern erwartete höhere Gesundheitswert im Vergleich zum tierischen Original wird längst nicht von allen Produkten erfüllt. Immer mehr Deutsche greifen auf Ersatzprodukte für Fleisch und Wurst sowie Molkereierzeugnisse zurück. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen von Mai/Juni 2016 mit 6.000 Teilnehmern, haben rund 90 Prozent der Verbraucher diese Produkte schon einmal probiert. Als Beweggründe werden meist Tierschutz sowie ethische und gesundheitliche Aspekte genannt. „Eine bewusste Kaufentscheidung ist nur möglich, wenn der Verbraucher die wichtigsten Informationen auf der Produktverpackung leicht findet – möglichst schon auf der Vorderseite“, erklärt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Stadtmarketing + AAI oder Bezirksrat: Wer regiert die Innenstadt?

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Vom Shoppen ermüdete Fashion-Victims sollen nach Willen von Stadtmarketing GmbH und AAI auf diesem Steinsockel eine Rundbank vorfinden. Vielleicht halten sie ihren Kaufrausch-Marathon zum Wohl der Umsätze dann länger durch. Foto: Klaus Knodt

Wer regiert eigentlich die Innenstadt? Der hierzu demokratisch gewählte Bezirksrat 131 oder die privatrechtliche, stadteigene Firma „Braunschweig Stadtmarketing GmbH“ in brüderlichem Bauchschlag mit dem eingetragenen Lobbyisten-Verein der Kaufleute „Arbeitsausschuss Innenstadt e.V.“ (AAI)?

Diese Frage von grundsätzlicher Bedeutung stellt sich anlässlich der Verwaltungsmitteilung 17-05247, die dem Innenstadt-Bezirksrat in seiner letzten Sitzung vorgelegt wurde. In der federführend vom Fachbereich 66 (Tiefbau und Verkehr) erstellten Mitteilung heißt es wörtlich: „Der Rat hat 2017 50.000 € für das Aufstellen von Bänken in der Innenstadt zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und dem Arbeitsausschuss Innenstadt (AAI) wurden 10 Standorte ausgesucht, bei denen ein Bedarf an Sitzgelegenheiten gesehen wird“. Ein Vertreter der Verwaltung werde „die einzelnen Standorte bei Bedarf in der Sitzung erläutern.“

BiZ on Tour in der HBK

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"Pressemitteilung" Die Agentur für Arbeit Braunschweig bietet in Kooperation mit der Hochschule für Bildende Künste (HBK) einen Blick hinter die Kulissen. Informationen zum Studium...

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