Der Entschloss – dramatische Szene (frei nach Schiller, kostenpflichtig vor ECE)

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OB Hoffmann, fürstlich gewandet, thronend auf herrschaftlichem Gestühl - am Telefon:
"Nun höret, Stuhlemmer, und leget Eure ganze Kunst
In diesen Plan zu unsres Schlosses Innenausbau. Kostbar
Muss alles scheinen und unsres Volkes Auge blenden,
Dass jeder, der es sieht, begeistert ruft: 'So war's bei Herzogs!' -
So soll es wieder werden, wenn Hoffmanns es befehlen!
(Für sich:) Mein Volk, es hängt am äußern Schein, und den will ich ihm geben!
(Laut:) Habt Ihr's vernommen? Schonet keine Gelder!" (legt auf)

alt

Paul-Joseph Raue oder die Abwicklung des Gebots der Wahrhaftigkeit in der BZ (Teil 28)

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"... eindeutig ist kein Wort, jedes Wort ist eine Interpretation. Und jeder hat Recht" - beschließt Raue einen seltsamen Kommentar, mit dem die Braunschweiger Zeitung am 29.12.2006 "den Weg der kontroversen Debatte" um die Verwendung des Wortes "Schloss" in der Diskussion um die neue ECE-Ansiedlung in Braunschweig "dokumentierte". (Vergleiche dazu auch die Beiträge der Schlossparkfreunde)

Unter einer Rubrik: "Stichwort" kommt auf der Seite der Zeitung auch Bundespräsident Köhler zu Wort mit einem Zitat aus einer Rede zum 50-jährigen Bestehen des deutschen Presserats: Ein wesentlicher Kern der Arbeit des Presserates sei "die Einsicht nämlich, dass in der freien Presse niemand die Wahrheit für sich gepachtet hat."

Präsident Köhler und dem Presserat geht es aber darum, klarzustellen, dass es deshalb gerade Aufgabe des Journalismus sein muss, sich um Wahrheit zu bemühen. Die Tatsache, dass man sie nicht pachten kann und also nie gepachtet hat, macht die Arbeit der Wahrheitssuche zur Pflicht des Journalismus. Ziffer 1 des Pressekodexes beschreibt als ethische Maxime des Journalismus die folgenden "publizistischen Grundsätze":

"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse."

Raue erstickt hier dies oberste Gebot eines seriösen Journalismus mit einem Gemeinplatz über das Wesen der Sprache ("Sprache ist immer Interpretation und jeder hat Recht"). Denn wie in diesem Fall kann oft durchaus sehr gut unterschieden werden zwischen wahr und falsch - und immer dann ist es auch ein Gebot; das Bemühen um Wahrhaftigkeit muss guten Journalismus auszeichnen. Dabei geht es hier um mehr als um den "freien" Gebrauch des Wörtchens "Schloss" - es geht um richtige oder falsche Tatsachenbehauptungen.

Die Vampire sind schon da

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Graf Drakula lässt grüßen - doch soll hier nicht vom Einfall der blutrünstigen Ungeheuer schon vor der EU-Aufnahme ihres Heimatland berichtet werden. Vielmehr soll das Unwesen angeprangert werden, welches neuerdings ‚Businessmen’, das sind vermeintlich vornehme Geschäftsleute, in etablierten Einzelhandelsgeschäften in der Innenstadt treiben.

Meist zu zweit besucht man bekannte gute Fachgeschäfte und spricht erstaunlich gezielt das gute Fachpersonal an. Man bittet die ausgewählte Person unter dem Vorwand, etwas im Schaufenster entdeckt zu haben, nach draußen. Dort startet man ein Abwerbungsversuch für ein in den ECE-Arkaden zu eröffnendes Geschäft. Auch telefonisch werden gezielt Abwerbungsgespräche eingeleitet.

alt

„Angriff auf die City“ – wieder erhältlich

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Das Buch "Angriff auf die City", welches Geschäftsgebaren des Einkaufszentrumsentwicklers ECE und die Bigotterie und Scheinheiligkeit ihrer Geschäftsführung in der Sorge um "die Stadt" zum Thema gemacht hat, ist seit einiger Zeit wieder zu haben - obwohl der Verlag noch immer von (neuen) Lieferschwierigkeiten berichtet.

Nachdem ECE massiv gerichtlich gegen das Buch vorgegangen war, verfügte ein Hamburger Gericht, dass einige Stellen so nicht gedruckt werden dürfen. Auch für die Braunschweiger Zeitung war das Anlass, über das Buch zu berichten, wenn auch spät, aber doch vergleichsweise korrekt. Zwar erfolgte die "Schwärzung", über die da berichtet wurde, mit einer Art Deckweiß, aber das ist ja nun wirklich eine Marginalie.

Wir haben uns ein geändertes Exemplar mit den Streichungen besorgt und alle die Änderungen, welche die ECE erwirken konnte, sollen hier einmal im Kontext gezeigt werden, damit sich die geneigten wie die ungeneigten Leser ein Bild vom Gewicht der Streichungen machen können. Gelb hervorgehoben sind Streichungen mit Aussagen, die das Gericht so nicht für zulässig hielt.

Disneyland im Bibliotheks-Foyer?

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Zur Gestaltung des zukünftigen Eingangsbereichs der Öffentlichen Bücherei / Stadtbibliothek hinter der rekonstruierten Schlossfassade

Kurz vor Weihnachten haben CDU und FDP sich für eine pseudo-klassizistische Gestaltung des künftigen Bibliotheks-Foyers hinter der rekonstruierten Schlossfassade entschieden. Diese Entscheidung, die einen Teil der Ausgaben in Höhe von vorerst einmal weiteren 1,2 Millionen Euro aus dem Stadtsäckelfür für eine reine '"Verkleidung" beinhaltet, die nicht das Geringste mit einem historischen Zustand zu tun hat, ist absurd - und dies ebenso sehr aus der Sicht der Bibliotheksbenutzer wie erst recht aus der Perspektive des Bau- und Kunsthistorikers.

Leseempfehlung

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Sehr zum Lesen empfohlen: die neue Umweltzeitung.Das Hauptthema: "Bürgergeld - Weg aus der Armutsfalle?" wird verständlich dargeboten. Auch wenn man anderer Meinung sein...
alt

Ernst Johann Zauner in der BZ über „Angriff auf die City“

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Mit einiger Verspätung berichtet Ernst Johann Zauner über das Buch "Angriff auf die City" und Schwärzungen im Text. Wir werden hier - wenn wir das mit Schwärzungen versehene Buch vorliegen haben, die Schwärzungen im Einzelnen diskutieren, falls sich da weiteres Wesentliches ergibt.

Gefunden wurden offenbar Nuancen, welche die Bewertungen des Schloss-Arkaden Projektes nicht wesentlich berühren - aber immerhin, es ist Ernst zu nehmen. Soweit mir bekannt wird der Hauptkritikpunkt von Zauner korrekt beschrieben: "So müssen nach Ansicht der Richter unwahre Behauptungen wie, dass es durch Zahlung eines Geldbetrages möglich war, sich über geltendes Baurecht hinwegzusetzen, unkenntlich gemacht werden. Das gilt auch für die Feststellung, die Baugenehmigung der Schloss-Arkaden verstoße gegen geltendes Recht."



Die Baugenehmigung verstieß aber schon gegen im Baurecht gültige Vorschriften, also wohl auch gegen "Baurecht". Denn in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Braunschweig, der nicht angefochten ist, lesen wir Folgendes:

Die Baugenehmigung vom 24.08.2004 verstößt gegen die Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung über Grenzabstände in §§ 7 ff. NBauO. Diese Vorschriften sind nachbarschützend, so dass die Antragstellerin sie geltend machen darf.
Das mit der Baugenehmigung vom 24.08.2004 genehmigte Einkaufszentrum hält nicht den erforderlichen Grenzabstand von 1 H gemäß § 7 Abs. 3 NBauO ein.

Erfolgreiche Braunschweiger P

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Am Sonntag Winterzyklus in der Südstadt. Nicht nur warm sondern auch sonnig war es beim Glühweinturnier des TSV Krähenwinkel-Kaltenweide. Das lockte 48 Triplette zum...

Leserbrief: „Schloss-Arkaden“ und „Schloss“

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von Michael Kaps "Es ist doch so einfach", behauptete Herr Dr. Wedemeyer."Der Bau mit den historischen Fassaden ist das Schloss.Das angebaute Einkaufszentrum sind...

Leserbrief: Wirklich zwei verschiedene Baukörper mit unterschiedlicher Nutzung?

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von Marcus Else

Sehr geehrter Herr Dr. Wedemeyer,

in Ihrem am 18. November in der Braunschweiger Zeitung abgedruckten Leserbrief erklären Sie, dass das Gebäude mit der Schlossfassade und das Einkaufszentrum verschiedene Baukörper mit unterschiedlichen Nutzungen seien.

Ihre Aussagen zeigen leider deutlich, dass Sie falsch informiert sind.

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