Bundesgesellschaft für Endlagerung muss nicht mehr jährlich berichten: „Geschenk“ von CDU und SPD unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“

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Asse II - Bergwerk, im Hintergrund Remlingen. Foto: Wolfgang Bischoff

Von Wolfgang Bischoff, WAAG (Wolfenbüttler AtomAusstiegsGruppe)

Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gibt auf Betreiben von CDU/CSU und SPD die Kontrolle über die Kosten für die Bergung des Atommülls aus Asse II auf und nennt den Abbau von Bürgerinformation „Bürokratieabbau“

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) war bisher dazu verpflichtet, jährlich über den Fortgang der Bergung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II und die Kostenentwicklung zu berichten. 

Die BGE ist nicht gerade für Transparenz und die Einhaltung von Terminen bekannt. Hinzu kommt, dass die BGE auf der Asse zwar die Notfallmaßnahmen vorantreibt, aber bei der Vorbereitung der Bergung keine erkennbaren Fortschritte macht. Es liegt daher auf der Hand, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages der BGE bei einem “Projekt”, dessen Kosten auf die 4 Milliarden Euro (schon vor Beginn der Bergung) hinauslaufen, genauer auf die Finger schauen wollte. Dies hatte zur Folge, dass das Bundesministerium für Finanzen detaillierte Berichte abliefern musste. Der Bericht für das Jahr 2023 umfasst 49 Seiten und ist . wie auch die Berichte der Vorjahre – sehr aussagekräftig.

Diese Verpflichtung bestand aus gutem Grund. 

Für das Jahr 2024 war der Bericht bis zum 1.6.2025 fällig. Die BGE hatte hierfür die Fristverlängerung bis zum 10.6.2025 beantragt. Allein dies wirft Fragen auf. Warum kann eine Gesellschaft, die sich zu 100 % in Bundesbesitz befindet, einen sich jährlich wiederholenden – und somit lange bekannten – Termin nicht einhalten? 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird darauf keine Antwort erhalten, denn er hat mittlerweile auf die jährliche Berichtspflicht der BGE verzichtet. 

Dies ist ein Armutszeugnis für die Bundestagsabgeordneten vorrangig von CDU/CSU und SPD, die auf dieses Kontrollrecht verzichtet haben. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass sorgsam darauf geachtet wird, wie mit Steuergeldern umgegangen wird. 

Bei der BGE mögen die Sektkorken geknallt haben, weil eine lästige Berichtspflicht entfallen ist. 

Nahezu perfide ist, was in der Beschlussvorlage von CDU/CSU und SPD für den Haushaltsausschuss steht:

„Der Haushaltsausschuss bekräftigt die im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode
festgeschriebene Notwendigkeit, die Berichtspflichten der Ressorts an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Sinne des Bürokratieabbaus
zu reduzieren.“

Unter Floskel „Bürokratieabbau“ werden Informationsmöglichenkeiten beschnitten oder – wie in diesem Fall – abgeschafft. 

Ohne Information kann es aber auch keine Bürgerbeteiligung geben. Die ist aber von CDU/CSU und SPD entweder gar nicht mehr oder nur noch als Feigenblatt gewollt. 

Für die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe zeigt sich ein eindeutiges Bild: “Der Verzicht auf die Berichtspflichten durch die Mitglieder des Haushaltsausschusses von CDU/CSU und SPD ist damit nichts anderes als undemokratisches „Politikversagen”. 

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