Braunschweig: ver.di klagt gegen Sonntagsöffnungen

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Von Sebastian Wertmüller, ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen

Der ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen hat gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig für vier Sonntagsöffnungen 2020 Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Laut ver.di-Geschäftsführer, Sebastian Wertmüller, stellt ver.di die Rechtmäßigkeit der gesamten Verfügung in Frage: „Die Sonntagsruhe ist gesetzlich geschützt und die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf. Da muss man schon ganz besondere Gründe haben, wenn man im gesamten Stadtgebiet viermal im Jahr an einem Sonntag die Einzelhandelsgeschäfte aufmachen will.“

ver.di bezweifelt, dass die von der Stadt angegebenen Anlässe einen ausreichend prägenden und sich selbst tragenden Anlass bieten, um eine ergänzende Ladenöffnung zu begründen. Außerdem bezweifelt ver.di, dass Veranstaltungen in der Innenstadt Anlässe für Sonntagsöffnungen in weit entfernten Gewerbegebieten begründen können.

Wertmüller: „Dazu gibt es eine ausführliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2015, die sehr klar die Voraussetzungen formuliert (siehe Anhang zu dieser PM). Diese höchstrichterliche Rechtsprechung sollte auch in unserer Region der Maßstab sein.“

Wertmüller betont, dass es ver.di an einvernehmlichen örtlichen Lösungen interessiert sei. In Braunschwieg sei das aber leider nicht möglich gewesen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den sonntäglichen Ladenöffnungen finden Sie hier.

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