Beschluss des Europarates, der es in sich hat

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Europaflagge

Der Beschluss befasst sich mit Covid-19. Dem Europarat gehören heute 47 Staaten mit 820 Millionen Bürgern an. Er begreift sich als die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Die Beschlüsse haben es in sich, insbesondere wenn der Europarat diese Beschlüsse für notwendig hält. Es lohnt sich jeden Satz genau zu lesen.

Zu den Qualitätssicherungsanforderungen im Zusammenhang mit den Impfstoffen schreibt der Europarat:

„Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dringend auf:

7.1 im Hinblick auf die Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen

7.1.1 sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Studien durchgeführt werden, die solide und auf ethische Weise in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164, Oviedo-Konvention) und dessen Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung (SEV Nr. 195) durchgeführt werden und die schrittweise auch Kinder, schwangere Frauen und stillende Mütter einschließen;

7.1.2 sicherstellen, daß die für die Beurteilung und Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zuständigen Stellen unabhängig und vor politischem Druck geschützt sind;

7.1.3 sicherstellen, dass die relevanten Mindeststandards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Impfstoffen eingehalten werden;

7.1.4 wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung in der Bevölkerung einführen, auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen;

7.1.5 unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen;

7.1.6 ein besonderes Augenmerk auf mögliche Insidergeschäfte von Führungskräften in der Pharmaindustrie oder auf Pharmaunternehmen zu richten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern, indem die Empfehlungen der Resolution 2071 (2015) „Öffentliche Gesundheit und die Interessen der Pharmaindustrie: Wie kann der Vorrang der Interessen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden?“ umgesetzt werden;

Zu der Impfpflicht heißt es:

7.3.1 „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“

7.3.2 „Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte“

(Quelle: Resolution 2361 (27. Januar 2021) und DWN)

Stichpunkt zu 7.1.6: Von der Leyen erhöht nachträglich die Impfstoffpreise für Biontech

Stichpunkt zu 7.3.2: 2G-Regel: Hamburg schließt als erste Stadt Ungeimpfte indirekt von Veranstaltungen aus.

Stichpunkt zu 7.1.2: Keine Zulassung der russischen und chinesischen Impfstoffe

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