Von Ralf Hoffrogge in Jacobin
Die Bundesregierung will den Ländern per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnraum verbieten und damit einen Gründungskonsens der Bundesrepublik entsorgen. Das ist juristisch fragwürdig – und doch zwingt es die deutsche Linke zum Handeln.
er Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum von 2021 wurde von der Berliner Landesregierung bisher verschleppt und vom Bund ignoriert. Doch im September 2026 wird in Berlin das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Linke und Grüne führen die Umfragen an, und die Initiative hat den ersten Teil eines möglichen Vergesellschaftungsgesetzes bereits präsentiert, der zweite soll bald folgen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, dass die Wohnraumvergesellschaftung nun doch im Parlament umgesetzt wird.
Seitdem geht es Knall auf Fall: die Bayrische Landesregierung polterte gegen eine Umsetzung, die Bundesbauministerkonferenz verurteilte Vergesellschaftung. Und jüngst warnten gleich vier Berliner Banken in einer Presseerklärung vor dem Verlust von Investorenvertrauen und möglichen Strafzöllen der Trump-Regierung.
Nun nahm die Bundesregierung den Ball mit einem Doppelbeschluss auf: Weiter
Siehe auch: Programm für Armut und Stagnation Anja Krüger in der TAZ

























