Zur Presseerklärung der SPD zum Urteil gegen den Polizeieinsatz

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Sowohl das Braunschweiger Landgericht als auch das Braunschweiger Oberlandesgericht sowie das Braunschweiger Verwaltungsgericht haben festgestellt, dass der Polizei-Einsatz gegen die politische Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch im Jahre 2005 rechtswidrig war.

OB Dr. Hoffmann hatte dagegen der „professionellen Arbeit und Strategie der Polizei Dank und Anerkennung“ gezollt und Polizeipräsident Döring war auf Befragen immer noch der Ansicht, dass aus seiner Sicht die Entscheidung aus dem Kenntnisstand am Tag der Demonstration richtig gewesen sei.

TAZ, die Tageszeitung, vom 31.1.2003 hatte dagegen rechtzeitig erinnernd gewarnt: „Die NPD muss und wird die Jugend in unserem Volke gewinnen!“, schrieb Hoffmann in den Deutschen Nachrichten (43/69). Als CDU-Stadtdirektor von Gifhorn sorgte Hoffmann 1989 mit Sätzen wie „Asylanten verstopfen alles … der Asylantenbestand soll kurzfristig drastisch und mittelfristig ganz abgebaut werden“ für Begeisterung in der örtlichen Skinhead-Szene.

Für seine Äußerungen, die Polizei habe sich bei diesem Einsatz rechtmäßig verhalten, hält die SPD-Ratsfraktion nun in ihrer Presseerklärung vom 1.3.2007 eine Entschuldigung von Niedersachsens Innenminister Schünemann im fernen Hannover für angebracht. Gleiches unmittelbar vor Ort von OB Dr. Hoffmann (CDU) oder Polizeipräsident Döring zu fordern, kommt der SPD jedoch offenbar nicht in den Sinn. Wie sollte es auch, nachdem Ratspräsident Grziwa (CDU) laut Braunschweiger Zeitung vom 30.12.2006 erklärt hatte, dass die CDU in der Frage von Ausschuss- und Aufsichtsratssitzen nach der letzten Kommunalwahl auf die SPD zugegangen sei. Eine Hand wäscht eben die andere.

Ralf Beyer

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