Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen

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Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen

Das Niedersächsische Umweltministerium reagierte nach langem Hinhalten kurz vor der Verhandlung der Umwelt-Klage zweier Bürgerinnen mit der Vorlage des Entwurfes eines „Luftreinhalte- und Aktionsplanes“. Mit dieser Taktik wurde erreicht, dass der der „Glanz“ der Verwaltung in Person des OB Hoffmann nicht vor der Wahl durch eine Niederlage noch einen Kratzer bekäme.

Dieser blieb der Verhandlung wieder einmal fern, übrigens ohne sich abzumelden, was aber ausser dem betonten Ausdruck der Verwunderung des Verwaltungsrichters keinen weiteren Einfluss hatte. Nur etwa 20 Minuten nach der mündlichen Verhandlung wurde das Urteil verkündet.

Das Urteil beruht auf der Auffassung des Gerichts, dass der Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplan den Vorgaben gerecht werde. Ein Anspruch auf die Wiederaufstellung des Messcontainers bestehe zudem nicht.

Es ist allerdings fraglich, ob das Gericht überhaupt diesen Entwurf einbeziehen darf. Bis zum 31.Oktober liegt der Plan im Rahmen der Bürgerbeteilung aus. Danach sind also rein theoretisch noch Änderungen möglich. Zwar wissen wir, dass solche Bürgerbeteiligungen eine Farce sind, dennoch sind gewisse Regeln einzuhalten. Dem entzieht sich nun das Gericht: es tut so, als sei der Plan beschlossene Sache. Ein Verfahrensfehler?


In diesem Zusammenhang
sei an die Bürgeranfrage von Gabriele Uhlmann erinnert, welche neuen Überlegungen und Konsequenzen sich aus dem Luftreinhalte- und Aktionsplan des Umweltministeriums ergeben. Die Frage bügelte der Stadtbaurat Zwafeling damit ab, dass das ja nur ein Entwurf sei.

Zweierlei Maß also. Jedoch, das Urteil kam nicht unerwartet. Schon einige Klagen der Bürgerinitiativen wurde negativ entschieden. Grund dafür dürfte die Tatsache sein, dass die Staatsanwaltschaft in erster Linie nicht dem judikativen Recht verpflichtet ist, sondern der exekutiven Macht: sie ist politisch weisungsgebunden (Siehe auch Artikel von Karl Eckhardt)

Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass nun eine rege Bürgerbeteilung stattfindet:

„Danach werden wir über den Plan entscheiden.“ So schreibt das Umweltministerium markig. Wer wirklich in und für Braunschweig entscheidet, das ahnen wir längst.

Bleibt noch die Sache mit dem Messcontainer. Durch übertragung von Messwerten aus Hannover lasse sich die Feinstaubbelastung rechnerisch ermitteln, so das Gericht. Gänzlich unbegreiflich ist diese Logik. Brauchen wir dann überhaupt in Niedersachen noch weitere Messcontainer? Reicht nicht bundesweit ein einziger Messcontainer, wenn sich die Werte so leicht errechnen lassen? Ja, ist es nicht so, dass wir weltweit nur einen einzigen Messcontainer brauchen?

Fragen über Fragen, die vielleicht in der Revision geklärt werden.

Siehe auch Artikel des „Bündnis für saubere Luft“

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