Wehret den Anfängen: OB Hoffmanns Art der politischen Auseinandersetzung

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Fünf Tage vor dem Wahlsonntag versucht OB Hoffmann in einer Presseerklärung politisches Kapital aus einem Schreiben des Oberlandesgerichtes an ein Mitglied der Braunschweiger Bürgerinitiative zu schlagen. Während der Oberbürgermeister sonst nie interne Schreiben zu laufenden Vorgängen publik macht, hat er dieses Mal alle Skrupel über Bord geworfen, um kurz vor der Wahl seinen schärfsten politischen Gegner zu attackieren.

Der Oberbürgermeister sieht sich durch seine Interpretation einer Anfrage des Oberlandesgerichtes an das Mitglied der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums, Peter Rosenbaum, darin bestätigt, dass sein politisch motivierter Prozess zu seinen Gunsten entschieden sei. Das Oberlandesgericht Braunschweig bat in dem besagtem, an Peter Rosenbaum adressierten Schreiben darum, dem Gericht mitzuteilen, ob er evtl. seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig zurücknehme. Im erstinstanzlichen Verfahren hatte das Landgericht dem von OB Hoffmann Verklagten aufgegeben, die Behauptung zu unterlassen, dass ein Weiterverkauf der Stadtentwässerung an die Braunschweiger Versorgungs-AG unternommen werde, obwohl noch nicht einmal der erste Verkauf samt damit verbundener Kreditverträge von der Kommunalaufsicht genehmigt sei.

Bei dem Urteilsspruch des Landgerichts wurde bislang nicht gewürdigt, dass zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens die zu forfaitierenden Kredite im Abwasserprivatisierungsgeschäft nur beantragt, aber noch nicht genehmigt waren. In dem von Peter Rosenbaum in einem Flugblatt zitierten Schreiben der Kommunalaufsicht an die Stadt Braunschweig stand, dass das Verfahren „geprüft“ sei, die Anwälte des Oberbürgermeisters im Gerichtsverfahren beharrten jedoch während der gerichtlichen Anhörung darauf, dass die Kommunalaufsicht „genehmigt“ geschrieben habe. Im Originaltext stand: „lässt sich zum heutigen Zeitpunkt … nicht genehmigen. “ Etwas weiter dann: „… stelle ich aber unter den in Ziffer 2 gemachten Bedenken … eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit fest.“ Soweit die äußerst präzise Formulierung der Kommunalaufsicht.

Ebenso unberücksichtigt blieb in dem Verfahren bislang die Tatsache, dass erst nach dem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren ein Gutachten als Grundlage für die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde, und dass der Oberbürgermeister mit der Aussage, die Gebührenzahler hätten die Kanäle keinesfalls selbst bezahlt, dem Rat und der Kommunalaufsicht offensichtlich nicht die Wahrheit erzählte. Die Kanalbausatzungen wurde in Gänze von der Bürgerinitiative „ausgegraben“ und durchgearbeitet. Da es die Gebührenzahler selbst und die nicht die Stadt war, die die Kanäle bezahlt haben, muss die Rechtmäßigkeit der Vereinnahmung der Privatisierungserlöse in den allgemeinen Haushalt der Stadt Braunschweig stark bezweifelt werden. Leider wird es in diesem Punkt erst nach der Wahl zu einem rechtsgültigen Ergebnis kommen.

Mutige Bürger haben es sich zur Aufgabe gemacht, die vielen Ungereimtheiten im Rathaus der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Wenn Oberbürgermeister Hoffmann sich nur dadurch zu helfen weiß, indem er kritische Bürger mit trickreichen Spitzfindigkeiten und Haarspaltereien zu verklagen sucht, zeigt dies um so mehr, dass er zu einer inhaltlichen Debatte mit seinen Bürgern nicht fähig ist.

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