Was tun gegen COVID-19 am Arbeitsplatz in Braunschweig und der Region?

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Virus Symbolbild Foto: Pixabay

Einfache, aber hilfreiche Hinweise der Weltgesundheitsorganisation

Der angesehene Virologe Alexander Kekulé drückt es so aus: wir seien derzeit im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus noch in der Situation, dass wir „die Zigarette austreten können, bevor sie einen Waldbrand verursacht“. Er sagt allerdings auch, dass die Behörden in Europa bisher noch zu gemächlich reagieren.

Diesen Eindruck wird man auch in Braunschweig nicht ganz los, wenn etwa das Gesundheitsamt gestern laut Braunschweiger Zeitung mitteilt, es „suche den Kontakt .. zu Altenhilfeeinrichtungen“. „Suchen“ bedeutet ja „noch nicht gefunden oder hergestellt“. Vier Wochen nach dem von der WHO offiziell mitgeteilten Ausbruch der Viruserkrankung keine Glanzleistung! Oder sind wir hier zu spitzfindig, und alle Altenhilfeeinrichtungen sind gut vorbereitet? Wir hoffen das sehr. Denn in diesen Häusern sind Menschen, die allesamt einer vorrangigen Risikogruppe angehören, auf engstem Raum konzentriert.

Jeder Betrieb und jede Einrichtung muss sich vorbereiten! Spätestens jetzt!

Wie sieht es in den Unternehmen, Hochschulen und in der Verwaltung aus? Immerhin dem Lebensbereich, in dem die meisten Menschen viele Stunden des Tages in engem Kontakt zueinander stehen? Im Nationalen Pandemieplan aus dem Jahr 2016 findet sich ein ganzes Kapitel zu diesem Thema: „Pandemieplanung in Unternehmen, Verwaltung und anderen nicht -medizinischen Bereichen“ (S.43 ff.). Darin wird die Erstellung eines betrieblichen Pandemieplans gefordert und eine Checkliste vorgelegt. Darin wird neben anderen bedenkenswerten Gesichtspunkten auch erfasst: „persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmasken, Handschuhe, Schutzkleidung) beschaffen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel beschaffen, Arzneimittel beschaffen“ (S. 67), natürlich auch: „Verhaltensregeln im täglichen Umgang einhalten“ und „Mitarbeiter kontinuierlich informieren“.

Erste Frage: Gibt es in „meinem“ Betrieb einen betrieblichen Pandemieplan?

Die Frage nach einem solchen Plan kann jeder und jede selbst klären, entweder bei der Leitung oder beim Betriebsrat, sofern vorhanden. Wir können uns vorstellen, dass die Frage in vielen Einrichtungen mit Kopfschütteln beantwortet wird. Auch der Hinweis des Gesundheitsamtes, man weise „bei größeren Arbeitgebern auf diese Empfehlungen hin“ (Lüften, Händewaschen usw.), könnte darauf hindeuten, dass das eben längst nicht bei allen Betrieben der Fall ist. Falls die Frage nun bejaht werden kann, muss nur geschaut werden, ob der Plan umgesetzt ist, und vor allem, wie gut die Kollegen schon damit vertraut gemacht worden sind.

COVID-19: Bereite Deinen Arbeitsplatz bzw. Deinen Betrieb vor!

Falls die Frage verneint wird, muss schnell so gut wie möglich Abhilfe geschaffen werden. Ein Papier der WHO vom 27. Februar (Version 1.4) lässt sich dabei als wertvolle Grundlage verwenden:

„Getting your workplace ready for COVID-19“

(World Health Organization, 27.2.2020)

Es ist in englischer, allerdings leicht verständlicher Sprache verfasst und enthält eine Reihe sehr wichtiger Hinweise, die sich leicht umsetzen lassen; und das alles auf vier Seiten.

Hier seien nur einige Tipps angeführt:

  • Sorg dafür, dass die Orte, an denen Du arbeitest, sauber und hygienisch sind; Oberflächen und Objekte wie Telephone oder Tastaturen müssen regelmäßig mit Desinfektionsmittel abgewischt werden!
  • Sorge für regelmäßiges Händewaschen durch Beschäftigte, Kunden und Vertragspartner!
  • Häng Poster mit entsprechenden Hinweisen für jedermann auf und sorge dafür, dass auch wirklich alle Zugang zu Orten haben, wo sie sich die Hände waschen können.
  • Sorge für „gute Atemhygiene“ am Arbeitsplatz durch regelmäßiges Durchlüften, aber auch, indem Räume gemieden werden, die sich nicht oder kaum lüften lassen.
  • Sichere ab, dass Mund-Nase-Masken und Papiertücher vorgehalten werden und an diejenigen ausgeteilt werden, deren Nase läuft oder die bei der Arbeit husten.
  • Falls sich COVID-19 zu verbreiten beginnt: gib die Anweisung heraus, auch mit nur mildem Husten oder niedrigem Fieber (ab 37,3 Grad) unbedingt zu Hause zu bleiben, und zwar an Beschäftigte wie an Kunden und Vertragspartner.

Das Papier enthält auch Hinweise zu Reiseverhalten und anderes mehr. Natürlich muss das alles in einem betrieblichen Plan festgeschrieben werden. Dann müssen sich die Beschäftigten darüber verständigen. Was hilft der schönste Plan, wenn er nicht von allen beherzigt wird?!

Auf diese Weise kann jeder dazu beitragen, sich selbst zu schützen und „die Zigarette auszutreten, bevor sie einen Waldbrand verursacht“.

Wichtig ist es, wenigstens die Verbreitung zu verlangsamen, um die Gegenmaßnahmen zu erleichtern.

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