Warum BRAGIDA verboten gehört!

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Jeder Mensch hat das Recht, in Deutschland seine Meinung öffentlich kund zu tun. Dabei ist es zum Glück egal, wofür man auf die Straße geht. Meinungsfreiheit gehört zu den großen Errungenschaften des aufgeklärt-humanistischen „Abendlandes“. Am 19. Januar soll nun in Braunschweig eine so genannte BRAGIDA-Demo durchgeführt werden. Auf der Facebook-Seite der BRAGIDA-Demo wird jedoch offen zum Gesetzesbruch aufgerufen. Zitat: „Erlaubt sind jegliche Deutschlandfahnen, selbst gestaltete Banner, sowie Fackeln.“ Laut § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist jedoch das Tragen von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen wie zum Beispiel die Deutschlandfahne mit Hakenkreuz eindeutig verboten. Somit wird auf der Facebook-Seite zu einer Straftat aufgerufen, was meines rechtlichen Erachtens beweist, dass die Demoleitung nicht in der Lage ist, die Veranstaltung ordnungsgemäß und gesetzeskonform zu leiten.

Hier der Screenshot als Beweis (Hervorhebung L.S.):

Man könnte nun einwenden, das seid doch gar nicht so gemeint. Doch wie Juristen sagen: „Dummheit schützt vor Strafe nicht“. Außerdem habe ich noch ich einen weiteren Screenshot, bei dem sich das „Orga Team“ schon einmal vorsorglich bei einer Gaby bedankt, die als Profilbild die Reichskriegsflagge „gehisst“ hat.

Dass Gewalt von den Organisatoren toleriert wird, erkennt man auch an einem Posting vom 21. Dezember:
Die Antwort, was PEGIDA, BRAGIDA & Co dafür können, liefert dann auch sofort Katrin Haas:

Oder anders gesagt: Katrin sagt, es wird Zeit, dass die Gläubigen auf die Fresse kriegen. Laut § 111 StGB ist dies eine Straftat: „Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft.“ Und wer solche Straftaten in seinem Forum duldet, ja sogar provoziert, darf nach meiner Kenntnis keine Demonstration anmelden. Diese Zweizüngigkeit, offiziell Gewalt abzulehnen und inoffiziell sie zu tolerieren, macht BRAGIDA und PEGIDA zu einer brandgefährlichen Angelegenheit.

Nach der Kernaussage des Brokdorf-Beschlusses ist das Versammlungsgesetz immer im Hinblick auf Art. 8 GG auszulegen. Ein Verbot darf demnach nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Als gleichwertige andere Rechtsgüter sind Leib und Leben von Personen, aber auch die freiheitlich demokratische Grundordnung anerkannt. Veranstaltern, die sich schon bei der Aufforderung zur Demonstration über das Strafgesetzbuch stellen, muss daher zwangsläufig das Versammlungsrecht entzogen werden! Man darf hoffen, dass das Braunschweiger Ordnungsamt eine ähnliche Rechtsauffassung hat.
Für das Image von Braunschweig wäre es positiv, wenn wir eine PEGIDA-freie Stadt bleiben und zeigen, dass ein tolerantes Miteinander möglich ist!

 


Kommentare
 

 
0 #14 Markus Braunschweig 2015-02-24 23:39
Ihr seid das beste Bsp dafür, dass es in Deutschland keine Meinungsfreihei t gibt. Ihr widersprecht Euch somit selbst. Da wird groß angekreidet, dass „jegliche Deutschland-Fah nen“ gezeigt werden dürfen. Und dann wird klargestellt, dass dies eine Straftat sei! Leben wir in China? selbst denen wäre es wohl zu peinlich, die Fahnen des eigenen Landes zu verbieten! Auf den anderen hanebüchenen Mist will ich erst gar nicht eingehen, wird eh wieder gelöscht und meine Zeit ist dafür zu schade – Deutschland braucht wieder einen großen Volksaufstand, wie viele staatlich erzwungene Frechheiten braucht es denn noch?!

 
0 #13 Woldomir 2015-01-21 21:41
zitiere Dr. Florian Israel:

    …
    Ich würde sofort jeden Gegendemonstranten, der gegen PERGIDA und BRAGIDA ist, juristisch gratis vertreten, wenn dieser ungerecht behandelt oder angezeigt werden würde.

    Und das wird die Mehrzahl der friedlichen Gegendemonstranten sein.

Sehr geehrter Herr Israel,

bisher sind die ??GIDA-Demonstr ation friedlich verlaufen. Was man von den wenigsten Antraf-Demos behaupten kann. Wobei mich stutzig macht, dass diese neuerdings die faschistische Regierung in der Ukraine gut finden. Ich bin kein Freund der ???GIDAs, aber einer der freien Meinungsäußerun g und Demonstrationsf reiheit. Für alle.

 
+1 #12 Dr. Florian Israel 2015-01-20 12:26
Wehret den Anfängen!
Erinnern wir uns an die Judenprogrome im Hitler Faschismus. Zuerst haben 1938 die Synagogen gebrannt, und später ab 1942 die Öfen in Auschwitz und anderen Vernichtungslagern!
Der PERGIDA und BRAGIDA muß jetzt Einhalt geboten werden!
Die Gegendemonstrat ionen friedlicher Bewegungen wie Antifa sind wahre Demokratie und das wahre Volk.
Ich würde sofort jeden Gegendemonstran ten, der gegen PERGIDA und BRAGIDA ist, juristisch gratis vertreten, wenn dieser ungerecht behandelt oder angezeigt werden würde.

Und das wird die Mehrzahl der friedlichen Gegendemonstran ten sein.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Florian Israel / Braunschweig

 
-3 #11 Die Teutonin 2015-01-18 16:35
und was ist mit der Aufforderung vom Bürgermeister Markurt, das alle Angestellten der Stadt Braunschweig an den Gegendemonstrat ionen teilnehmen sollen? Das ist eine „bezahlte Gegendemo“ auf Steuerzahlerkos ten. Anstatt zu arbeiten, sollen sie demonstrieren gehen. Wie hieß es noch vor wenigen Jahren? „Die Partei, die Partei die hat immer Recht?“ Gegen diese amtliche ANORDNUNG muss Anzeige gestellt werden…

 
+1 #10 umut 2015-01-17 01:24
Liebes BS Spiegel Team,

so wie sie argumentieren und probieren es aus juristischer Sicht darzustellen, ist es m.e. gar verstörend. Alleine in bezug auf die Bedeutung und die verfassungsrech tliche Zulässigkeit der in dem einem Kommentar abgebildeten Fahne sollten sie sich doch bitte informieren und auch als links gepragter mensch bescheid wissen. Dass die Nutzerin im Kommentar zu der Starftat an der syrischen Frau ihre Dummheit nicht verbergen kann, ist freilich erschütternd. Aber sind sie nicht vielmehr derjenige der hier probiert, juristisch fragwürdig zu wertende Fakten zu nutzen, um eben Leuten auf dem geistigen Niveau von Kathrin H. eine juristische Straftat schmackhaft zu machen? Denn einen gewiss moralisch nicht vertretbaren, aber rechtlich nicht zu beanstandenen Gedankenaustaus ch hier zu nutzen, um zu polarisieren sollte doch nicht das Mittel seim, welches hier anzuwenden ist. Auch durch qualitativen und sachlichen Journalismus kann Einheit geboten werden!

 
-2 #9 Knut Wuchtig 2015-01-16 12:57
Selten soviel geballten Müll wie gerade eben gelesen.

 
-1 #8 NoTarget 2015-01-16 10:53
Mehr als solcher Pippifax fällt Euch nicht ein?

1) „erlaubt sind jegliche Deutschlandfahn en“ impliziert doch für jeden denkenden Menschen alle Fahnen außer den nach §86 StGB verbotenen.

2) Die hier beanstandete Reichskriegsfla gge entspricht dem Entwurf für die Weimarer Republik von 1919, die laut Wikipedia jedoch nie offiziell eingeführt wurde.
Das Führen dieser Fahne ist nicht verboten, weil sie eben keine Symbole verfassungswidr iger Organisationen enthält.

3) Strafbare Kommentare in Blogs sind nur dann dem Betreiber anzulasten, wenn er sie nicht in angemessener Zeit löscht.

Strafbar ist aber in Deutschland die Störung von nichtverbotenen Versammlungen (also etwa die Blockade von PEGIDA Demos), das Zeigen der PKK Flagge (20.6.2014 in Hannover bei Halim Dener Demo) oder etwa Volksverhetzung (Rufe „Juden ins Gas“ am 18.7.2014 in Essen bei einer Anti-Israel Demo). – Darüber regen sich NOPEGIDAS komischerweise nicht mal ansatzweise auf.

 
+1 #6 Dr. Florian Israel 2015-01-15 23:02
Dann laden wir zur Gegendemo ein
http://buendnisgegenrechts.net/2015/01/08/demonstration-und-kundgebung-kein-platz-fuer-rassismus-nationalismus-und-hetze-gegen-fluechtlinge/

 
0 #5 Peter Wieneber 2015-01-10 16:25
Also mal für alle. Das Recht zu demonstrieren ist für alle.
Ob die Demonstration nun politisch korrekt ist oder nicht.
Zum Thema Muslimin:
Mein Sohn wurde im Oktober in Munster von mehreren Türken so zusammen geschlagen daß er ins Krankenhaus musste. Dies war allerdings noch nicht einmal einen Eintrag im Polizeibericht wert.

 
-1 #4 Peter 2015-01-09 02:29
Es wird zu einer Straftat aufgerufen?! Wo denn? Was hat eine Deutschlandfahn e oder eine Fackel mit einer Straftat zu tun?! Naja, wenn gleich an Hakenkreuzfahnen oder Hakenkreutfakeln denkt, dann vielleicht schon. Aber daran denken nur Leute mit einem Bildungsgrad, der tiefer liegt als die Titanic. Es ist doch immerwieder schön zu sehen, wie Leute gegen etwas Hetzen aber eigentlich kein Wissen haben.

 
-3 #3 John Doe 2015-01-08 23:25
Desweiteren ist ‚Gaby’s‘ Profilbild nicht die Reichskriegsflagge. Und sie ist auch nicht verfassungsfein dlich eingestuft, denn sie stammt im Original aus den Zeiten des Deutschen Kaiserreichs.
Lernen Sie (wahre!) Geschichte.
Infiltrierte Tölpel haben wir schon genug!

 
-3 #2 John Doe 2015-01-08 23:20
Ihr Argument mit der Deutschlandfahn e ist mit Abstand das Lächerlichste, was ich bis jetzt zu diesem Thema gelesen habe. Es wird ausdrücklich von DEUTSCHLANDFAHN EN gesprochen. Sie führen ‚verfassungsfeindliche Zeichen an, hier die sog. HAKENKREUZFAHNE , von welcher entgegen Ihrer Meinung niemand der Initiatoren gesprochen hat. Wenn Ihnen der Unterschied unbekannt ist, sind Sie meiner Meinung nach zum Schreiben solcher Blogs nicht qualifiziert.
Idiot.
Wie verbohrt unser Land geworden ist.

 
-4 #1 Michel 2015-01-08 20:33
Unsere Wiedersacher scheinen Angst vor der Wahrheit zu haben und mit der Demokratie scheint in diesem Land auch nicht mehr weit her zu sein.
Ein Bürgermeister ruft auf,einer friedliche Demo das Licht auszuschalten.
Armes Deutschland!!!
 

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