Urteil: Umweltzonen gegen Feinstaub rechtmäßig und erforderlich

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Feinstäube in unserer Atemluft sind diejenigen Luftverunreinigungen, die die größten Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass mit Feinstaub belastete Luft die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate verkürzt. Besonders hoch ist die Feinstaubbelastung in Großstädten.

(Den Kopf in den Staub gesteckt: Stadt u. Land fanden angeblich keine Mittel zur Messung an Braunschweigs Hotspot. Glaubwürdig? Eine Bürgerinitiative beschaffte sich ein Messgerät und zeigte, dass es geht.) 

Ein wichtiger Schritt in Richtung Luftreinhaltung wäre die Einrichtung von Umweltzonen im Stadtgebiet. Über 30 Städte in Deutschland gehen diesen Weg. Besonders vorbildlich ist Hannover. Ein  Gerichturteil des Verwaltungsgericht Hannover vom 21.04.2009 bestätigt nicht nur die Rechtmäßigkeit der eingerichteten Umweltzonen, sondern bestätigt auch die Erforderlichkeit, die Eignung und Verhältnismäßigkeit der Einrichtung. Eine Berufung ist zugelassen, sodass zu erwarten ist, dass die nächste Instanz vom Kläger angerufen wird.

Kurz vor der Urteilssprechung wollte das Niedersächsische Umweltministerium noch einmal Einfluss nehmen. Umweltminister Sander behauptete: Umweltzonen sind untaugliche Mittel zur Verbesserung der Luftqualität und nichts als Symbolpolitik. Siehe dazu die Pressemitteilung Nr. 39/2009

Wie hoch die Feinstaubbelastung in Braunschweig aktuell ist, wissen die zuständigen Institutionen nur vom Altewiekring. Dort stehen die Messgeräte für ein Forschungsprogramm. Früher, bis 2005,  standen die Messgeräte am Bohlweg und zeigten oft Grenzwertüberschreitungen an. Eine Gesundheitsgefährdung war für die Braunschweiger und ihre Gäste durchaus gegeben, zumal nur die PM 10-Partikel gemessen wurden, und nicht die besonders gefährlichen kleineren Partikelgrößen, die über die Lunge in den Blutkreislauf gelangen. Messungen unternahm die „Feinstaubinitiative“ mit Hilfe von Greenpeace Österreich vom 1.4. bis zum 6.4. 2007 (Foto). Die hoch gefährlichen, weil direkt lungengängige Anteil der ultrafeinen Partikel PM 2,5 wurden zum ersten Mal in Braunschweig am Bohlweg gemessen.  Der bisher nur in den USA geltende Grenzwert von 15 µg/m3 wurde bis auf  3 Ausnahmen immer überschritten, zumeist war der gemessene Wert doppelt so hoch, in einem Fall betrug er sogar mehr als das Dreifache.

Die Bürger Braunschweigs und ihre Gäste sollen im Unklaren gelassen werden, wie hoch ihre Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub ist. Dieser Schluss muss gezogen werden, weil am stark frequentierten Bohlweg in Höhe Rathaus keine Feinstaub-Messgeräte mehr stehen, die Grenzwertüberschreitungen anzeigen könnten und auch keine mehr aufgestellt werden sollen. Frei nach dem Motto: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiss“, und schon gar nicht die Gäste der Stadt. Kommerz steht über Gefährdung!  Der Öberbürgermeister Dr. Hoffmann lehnt Umweltzonen ab. Die bisher durchgeführten Diskussionsveranstaltungen der Stadtverwaltung zum Feinstaub und Umweltzonen waren nichts als Scheinaktivitäten, um das Nichthandeln bestätigen zu lassen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Feinstaub“.

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