Todesstrafe und Medizinverbrechen

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Der Hinrichtungsraum. Links hinter der Tür der Raum für erste Sektionen oder Organentnahmen. Foto: Gedenkstätte Wolfenbüttel

Die Abgabe von Leichen aus dem Strafgefängnis Wolfenbüttel an das Anatomische Institut der Universität Göttingen.

Das Original-Hinrichtungsgebäude als Teil der Gedenkstätte im Innenhof der JVA. Es ist nicht frei zugänglich. In dem Gebäude befindet sich der Hinrichtungsraum,Räume für den Henker und Gehilfen, zwei Todeszellen und ein kleiner Sezierraum. Foto: Gedenkstätte Wolfenbüttel

So lautete der Titel eines Vortrags am 27.1.2020 in der im Dezember 2019 eingeweihten Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel. Er wurde gehalten von Jannik Sachweh, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Gedenkstätte, der sich seit 1 1/2 Jahren mit der Aufarbeitung der Dokumente der Hinrichtungen in der Nazizeit in Wolfenbüttel beschäftigte.

Die Todesstrafe wurde in der Nazizeit oft wegen Bagatelldelikten verhängt, z.B. wegen Mitnahme eines Gegenstandes aus einer zerbombten Wohnung („Plünderung“) oder wegen Erzählens eines Naziwitzes. So wurde die Todesstrafe zur allgegenwärtigen Bedrohung für jedermann und während der Naziherrschaft 16 400mal in Deutschland vollstreckt, davon mindestens 526mal in Wolfenbüttel. Schon vor der Nazizeit war es üblich, dass die Leichen von zum Tode Verurteilten anatomischen Instituten zu Forschungs- und Unterrichtszwecken übergeben wurden. Der Bedarf an Leichen erhöhte sich während der Kriegszeiten durch die hohen Studentenzahlen erheblich und so stiegen die Anforderungen durch den Göttinger Institutsdirektor Hugo Fuchs, einem Nazi und Antisemiten, von 100 auf 150 Leichen pro Jahr. !942 übernahm Erich Blechschmidt die Leitung des Anatomischen Instituts. Auch er war Nazi, gehörte 1933 der SA an und trat 1937 der NSDAP bei. In den Jahren 1933 – 45 wurden 233 Leichen von in Wolfenbüttel Hingerichteten in die Göttinger Anatomie gebracht. Die Angehörigen der Hingerichteten wurden weder gefragt, ob sie mit der Verwendung der Leichen in der Anatomie einverstanden waren noch wurden sie über das weitere Schicksal der Leichen unterrichtet. So hatten Angehörige keine Chance, sich mit einer Trauerfeier von dem Hingerichteten zu verabschieden. Dahinter stand die Absicht, die Familie des Getöteten zusätzlich zu demütigen und zu stigmatisieren, das gehörte zur Abschreckungsfunktion des Urteils. Dieses Vorgehen stand im Einklang mit der damaligen Rechtsprechung.

Die neue Gedenkstätte, die von Aussen zugänglich ist. Foto: Gedenkstätte Wolfenbüttel

Erich Blechschmidt stellte sich in den Verhandlungen über seine Nazivergangenheit als Opfer der Naziherrschaft dar, wurde als „unbelastet“ beurteilt und war bis 1973 Direktor des Göttinger Anatomischen Instituts. Wie ist sein Verhalten aus heutiger Sicht zu sehen? Blechschmidt stellte sich mit seiner Leichenverwertung der Hingerichteten bewusst in das System hinein – er brauchte die Leichen für Ausbildungs- und Forschungszwecke. Es ist nicht dokumentiert, dass er die Begründungen für die Hinrichtungen jemals nachgefragt oder hinterfragt hatte. Insofern muss man davon ausgehen, dass er die verbrecherische Justiz akzeptierte. Er war ihr Nutznießer. Auch hat er das Vorgehen der Wolfenbütteler Behörden, den Angehörigen bewusst die Leichen nicht zu überlassen und sie auch nicht über die Verwendung zu informieren, hingenommen. Dieses Verhalten war inhuman und strafwürdig. Blechschmidt ist nie verurteilt worden. Er verstarb 1992.

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