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Der Fall des Kriegsverbrechers Willi Herold. Hinrichtungen unter britischer Besatzung.

27 August:18:00 - 19:30

Nach der Befreiung 1945 blieb die Todesstrafe in den westlichen Besatzungszonen weiter in Kraft. Unter anderem für Waffenbesitz, Spionage, Mord oder den neu geschaffenen Tatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ wurde die Todesstrafe verhängt. Auch in
Wolfenbüttel wurden nach der Befreiung im April 1945 weiter Personen mit der Guillotine hingerichtet.
Anhand des Beispiels von Willi Herold berichtet Janna Lölke, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel, in ihrem Vortrag am 27. August um 18:00 Uhr über die Hinrichtungen nach 1945 im Strafgefängnis Wolfenbüttel. Der 19-jährige
Fallschirmjägergefreite Herold war in den letzten Kriegswochen von der Front desertiert und hatte sich als Hauptmann ausgegeben. Mit einer Gruppe versprengter Soldaten war er Anfang 1945 in das Lager II Aschendorfermoor im Emsland gekommen, wo sie ein Massaker
an den dortigen Strafgefangenen durchführten. Für seine Kriegsverbrechen stand Willi Herold dann ab dem 13. August 1946 in Oldenburg vor Gericht.

Details

  • Datum: 27 August
  • Zeit:
    18:00 - 19:30

Veranstaltungsort

  • Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel, Dokumentationszentrum
  • Am Herzogtore 13
    Wolfenbüttel, 38300
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